Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung

Der Publikumsverkehr im Rathaus ist NUR nach Terminvereinbarung möglich.

 

Um Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, in der Corona-Zeit nur mit dringenden Angelegenheiten in das Rathaus zu kommen. Versuchen Sie, auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail Ihre Angelegenheiten zu klären – zum Schutz Ihrer und unser aller Gesundheit!

 

 

Sie können auch die digital zur Verfügung gestellten Angebote unter www.bubenreuth.de → Rathaus & Service → Bürgerservice nutzen.

 

 

Wenn ein Besuch im Rathaus unbedingt notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin! Termine mit dem jeweiligen Sachbearbeiter können telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden. Bitte nehmen Sie den Termin soweit möglich einzeln wahr.

 

 

 

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter www.bubenreuth.de → Rathaus & Service sowie auf Seite 2 des Mitteilungsblattes. Gerne hilft auch unsere Telefonvermittlung - Tel.Nr. (09131) 88 39-0 - weiter. 

  

 

Bei einem Besuch im Rathaus sind folgende Hinweise und Regeln zu beachten:

 

Zwingend erforderlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zum Gesundheitsschutz ist es auch unbedingt notwendig, die bekannten Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) und die Hygieneregeln (bitte Händedesinfektion im Rathaus benutzen!) zu beachten.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis - Bleiben Sie gesund.

 

Was jeder gegen die Verbreitung des Virus tun kann: AHA+A+L 

 AHA+A+L Zusammen gegen Corona

 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/was-im-winter-wichtig-ist-1811748                      

 

 

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