Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

 

Infos zur bevorstehenden Bundestagswahl 2025 finden Sie hier: 

  Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin

 

 

  1. Wahlbenachrichtigung – Alle Wahlberechtigten werden informiert

 

Jede/r Wahlberechtigte wird vor der Wahl rechtzeitig durch das Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth informiert. Das geschieht durch eine entsprechenden Wahlbenachrichtigungsbrief. Dieser bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bubenreuth eingetragen sind und in dem auf dem Brief angegebenen Abstimmungsraum wählen können. Sollten Sie bis zum 02.02.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, setzen Sie sich bitte sofort mit dem Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth in Verbindung.

 

Der Abstimmungsraum am Wahltag befindet sich in der Grundschule Bubenreuth, Binsenstraße 24. Ihr Abstimmungsraum ist im Gebäude ausgeschildert.

 

Bringen Sie bitte den Wahlbenachrichtigungsbrief zur Abstimmung mit oder halten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass bereit.

 

  1. Wer ist stimmberechtigt?

 

Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

  1. Wählen durch Briefwahl

 

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie schriftlich, elektronisch oder mündlich, aber nicht telefonisch, beim Briefwahlamt beantragen können. Für die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist kein Grund mehr notwendig, so dass alle, die gerne per Briefwahl wählen möchte, dies bedenkenlos tun können. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden bzw. in den Briefkasten der Gemeinde Bubenreuth einwerfen können.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen (auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch diese bereits abgedruckt). Eine solche Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich.

 

Online-Beantragung

 

Auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen sind ein Link und ein QR-Code abgedruckt, mit welchen Sie die Unterlagen online beantragen können.

Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bubenreuth/bsp_ewo_briefwahl/#/

 

  1. In welchem Zeitraum können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?

 

Wahlscheinanträge können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen jeweils bis zum Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist auch noch am Wahltag von 8.00 bis 15.00 Uhr eine Antragstellung möglich.

 

  1. Wann werden die Briefwahlunterlagen versendet?

Nach Eingang des Antrages werden die Briefwahlunterlagen binnen 2 - 3 Werktagen versendet bzw. ausgetragen.

 

Natürlich können wir diese erst versenden, wenn uns die Stimmzettel vorliegen. 

Nach jetzigem Stand können die Wahlämter voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 mit dem Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beginnen.

 

Ein schnellstmöglicher Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen liegt auch in unserem Interesse, deshalb bitten wir von Nachfragen hierzu abzusehen.

 

Falls Ihnen bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar 2025, Ihr Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie diesen verloren haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung. Verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine können Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr, neu erteilt werden.

 

  1. Wie erhalte ich meine Wahlunterlagen?

 

Die Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder per Boten zugestellt. Sie können auch zu den angegebenen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr, Donnerstag 14 -17 Uhr) persönlich im Briefwahlamt in der Gemeinde Bubenreuth abgeholt werden.

 

  1. Wer kann den Wahlschein / die Briefwahlunterlagen abholen?

 

Der Wahlschein / die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich oder durch nahe Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister) abgeholt werden. Nahe Familienangehörige müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Andere Personen können den Wahlschein nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen, wenn die Zusendung an die wahlberechtigte Person auf dem Postweg nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Auch andere Personen müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Bitte achten Sie darauf, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

 

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt bekommen, genügt es, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Hausbriefkasten der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, einzuwerfen. Dieser befindet sich in der Stele neben der Rathaustreppe.

 

Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

 

In jedem Fall muss sich die Person, die den Wahlschein im Rathaus abholt, mit dem eigenen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können!

 

8. Wählen am Sonntag, den 23. Februar 2025

 

Die Wahllokale befinden sich alle (wie schon bei der Europawahl) in der Grundschule Bubenreuth. Diese sind am Sonntag von 08:00 - 18:00 Uhr für Sie geöffnet und vor Ort ausgeschildert.

 

Die Auszählung der Briefwahl findet in der Mehrzweckhalle Bubenreuth, Emmi-Pikler-Weg 3, statt.

 

 

 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin über die Webseite www.bundeswahlleiterin.de.

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