Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und Nutzung des Grundbesitzes. Damit die Steuer korrekt festgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass bestimmte Änderungen an Grundstücken oder Gebäuden dem Finanzamt rechtzeitig mitgeteilt werden.

 

In dieser Broschüre erhalten Sie einen übersichtlichen Leitfaden darüber, welche Änderungen anzeigepflichtig sind, wann eine Meldung erforderlich ist und wie Sie diese beim Finanzamt anzeigen können. Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihrer Mitwirkungspflicht einfach und korrekt nachzukommen.Grundsteuer - Anzeige von Änderungen

 

Die Broschüre richtet sich an alle Grundstücks- und Hauseigentümerinnen und -eigentümer und bietet eine kompakte Orientierung rund um das Thema Anzeige von Änderungen bei der Grundsteuer.

 

Broschüre "Grundsteuer - Anzeige von Änderungen" ⇒⇒⇒⇒⇒ hier zum Download

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