Organspendeausweis entlastet auch Angehörige

Will ich Organe nach meinem Tod spenden oder nicht? Ein Organspendeausweis gibt darüber eindeutige Auskunft. Dies hilft auch Angehörigen, den Willen des Verstorbenen hierüber zu erfahren.

Organspendeausweis © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln

© Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln

Will ich Organe nach meinem Tod spenden oder nicht? Ein Organspendeausweis gibt darüber eindeutige Auskunft. Dies hilft auch Angehörigen, den Willen des Verstorbenen hierüber zu erfahren. Wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist vor allem, dass man sich zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme nach dem Tod entscheidet und dies im Organspendeausweis dokumentiert. Eine selbstbestimmte Entscheidung entlastet auch Angehörige, die ansonsten im Ernstfall nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Und für die vielen Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Entscheidung ihrer Mitmenschen sogar überlebenswichtig.

 

Immer mehr Menschen setzen sich mit der Frage auseinander, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden möchten und haben sich bereits entschieden. Dazu braucht es Aufklärung und ausreichend Informationen.

 

Auf dem Organspendeausweis kann angegeben werden, ob

  • einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zugstimmt wird,
  • eine Organ- und Gewebespende abgelehnt wird,
  • nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben werden oder
  • eine Person benannt wird, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll.

 

Der Organspendeausweis wird nirgends registriert. Die Entscheidung kann jederzeit mit einem neuen Ausweis geändert werden.

 

Am 5. Juni ist der Tag der Organspende. Er soll vor allem Vorurteile bei den Menschen zum Thema Organspende abbauen und sie motivieren, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und dies auf einem Organspendeausweis festzuhalten.

 

Weitere Informationen zur Organspende sind im Internet unter www.svlfg.de/organspende und www.bzga.de sowie www.organspende-info.de zu finden.

 

Quelle: Sozialversicherungsanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Mai 2022)

 

 

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