Städtebauförderung - Erstellung eines Modernisierungsgutachtens

Die Nutzung und entsprechende Ertüchtigung des Anwesens Hauptstraße 7 für gemeindliche und gegebenenfalls sonstige Zwecke erfordert bauliche Maßnahmen. Um feststellen zu können, wie und mit welchem finanziellen Aufwand die vorgesehenen Nutzungen realisiert werden können, bedarf es eines sogenannten „Modernisierungsgutachtens“.

Als Teil der Städtebauförderungsmaßnahme „Ortskern Bubenreuth“ aus dem Programm „Soziale Stadt“ wird darauf grundsätzlich ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 60 % gewährt.

 

Aus Sicht des Zuwendungsgebers ist es jedoch erforderlich, ein zielorientiertes Modernisierungsgutachten erstellen zu lassen.

 

In einer ersten Stufe sollen im Modernisierungsgutachten die priorisierten Nutzungen auf Realisierbarkeit und Kosten analysiert werden. Die sich daraus ergebenden Alternativen, Kombinationen und Varianten der Nutzungsmöglichkeiten müssen sodann nach ihrer Wirtschaftlichkeit („Kosten-Nutzen-Relation“) bewertet werden. Daraus werden sich letztlich Baumodelle (Planungsobjekte) ergeben, mit denen sich der Gemeinderat im Rahmen der beabsichtigten Klausur intensiv befassen kann, um sich schließlich auf das die Anforderungen am besten erfüllende konkrete Baumodell festzulegen.

 

In der zweiten Stufe des Modernisierungsgutachtens werden dann für dieses Planungsobjekt eine sogenannte „Vorplanung“ einschließlich einer Kostenberechnung nach Bauteilen sowie ein „städtebaulicher Entwurf“ erstellt.

 

Mit mehrheitlichem Beschluss des Gemeinderates wurde der Erste Bürgermeister beauftragt, im Wege eines Wettbewerbs ein Modernisierungsgutachten für das Anwesen Hauptstraße 7 zu vergeben. Dazu sind mindestens drei Angebote leistungsfähiger und einschlägig erfahrener Planungsbüros einzuholen.

 

Der Untersuchungsrahmen ergibt sich aus der vom Büro „STADT UND RAUM“ in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellten „Beschreibung von Umfang und Gliederung des Modernisierungsgutachtens für das Gebäude Hauptstraße 7“ vom 06./09.09.2016.

 

 

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