Bestimmung der Inzidenzeinstufung für den Landkreis Erlangen-Höchstadt

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Robert Koch-Institut am Donnerstag, 25. März 2021, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 101,3 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Landkreis daher ab Samstag, 27. März 2021, die für einen Inzidenzwert von über 100 geltenden Einschränkungen.

Gemäß § 3 Nr. 2 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) wird für den Landkreis Erlangen-Höchstadt festgestellt, dass der Inzidenzwert von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 100 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben aufeinander folgenden Tagen am 25. März 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.

 

Damit gelten für den Landkreis Erlangen-Höchstadt die Regelungen der 12. BayIfSMV, für welche ein Inzidenzwert von über 100 maßgeblich ist, ab dem zweiten Tag nach Eintritt dieser Voraussetzung, frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung (§ 3 Nr.3 12. BayIfSMV), also ab dem 27. März 2021.

 

Erlangen, 25.03.2021
Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Alexander Tritthart
Landrat

 

 

Strengere Kontaktregeln, Click/Call & Collect und nächtliche Ausgangssperre


Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Dienstag bis Donnerstag, 23. bis 25. März 2021, überschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt heute (25.03.2021) mit Wirkung ab Samstag, 27. März 2021, amtlich bekannt, dass die Bayerische Notbremse mit strikteren Regelungen gilt, unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.  

 

Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.

 

Für die Geschäfte entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click and Meet“). Hingegen bleibt weiterhin möglich das Abholen vorbestellter Ware („Click/Call and Collect“). Geöffnet bleiben Buchhandlungen, Blumenläden, Baumärkte und alle Geschäfte der Grundversorgung.

 

Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut, erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen.

 

Die Spiel- und Bolzplätze, Spielhöfe, Skateranlagen und Bewegungsparks können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin genutzt werden.

 

Weitere Öffnungen sind für den Landkreis nur möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

 

Das Landratsamt hat dabei keinerlei eigenen Ermessensspielraum. Landrat Alexander Tritthart appelliert: „Es kommt nach wie vor auf das Verhalten von Jeder und Jedem von uns an. Nur wenn wir uns an die Regeln halten, die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln einhalten, sind Öffnungen möglich.“

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt: 

https://www.erlangen-hoechstadt.de (erlangen-hoechstadt.de)

 

 

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