Wahllokal jetzt auch in H7
Das Wahllokale Bubenreuth-Süd und Bubenreuth-Mitte werden weiterhin in der Grundschule Bubenreuth, Binsenstraße 24, am Wahlsonntag ab 8:00 Uhr geöffnet sein.
Das Wahllokal Bubenreuth-Nord wird im Kulturhof H7, Hauptstraße 7, eingerichtet.
In welchem Wahllokal Sie am Sonntag, den 8.3.2026, Ihre Stimmen abgeben können, finden Sie auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 15.2.2026 versendet. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie der Versand erfolgt. So kann es vorkommen, dass bereits einer in der Familie die Benachrichtigung erhalten hat und ein anderer diese erst Tage später bekommt. Wir bitten Sie, hier von Rückfragen in der Verwaltung abzusehen.
Erst wenn Sie bis 16.2.2026 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, aber der Meinung sind wahlberechtigt zu sein, fragen Sie bitte im Wahlamt der Gemeinde nach. Hier kann geprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Bubenreuth eingetragen sind.
Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen dürfen nicht vor Montag, den 16.2.2026, ausgehändigt bzw. verschickt werden.
Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den dazugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt beantragt werden. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Versandanschrift.
Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckte Formular zu verwenden. Es genügt, wenn Sie dieses dann in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden in der Regel am nächsten Werktag versandt bzw. innerhalb von Bubenreuth durch Boten zugestellt.
Die persönliche Abholung im Rathaus ist erst ab Montag, den 16.2.2026, möglich. Vergessen Sie bitte nicht, den Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen. Möchten Sie Briefwahlunterlagen für jemand anderen (z.B. den Partner, Nachbarn) persönlich abholen, dann muss neben dem schriftlichen Antrag auch die Vollmacht zur Abholung der Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben sein.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit mittels dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code und über das Bürgerserviceportal (Homepage) den Wahlschein mit einem Online-Formular zu beantragen. Der Antrag ist auch per Telefax oder E-Mail möglich, nicht aber telefonisch.
Wenn ich die Briefwahlunterlagen habe, auf was muss ich achten?
In den Briefwahlunterlagen ist folgendes enthalten:
a) ein Wahlschein
b) die Stimmzettel
c) der weiße Stimmzettelumschlag
d) ein rote Wahlbriefumschlag
e) ein Merkblatt
Der Wahlschein muss vom Wähler persönlich oder einer Hilfsperson unterschrieben sein. Damit wird eidesstattlich versichert, dass die Stimmzettel persönlich bzw. von der Hilfsperson nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet wurden.
Sie erhalten mit den Briefwahlunterlagen ein Merkblatt, auf dem die Vorgehensweise beschrieben ist.
Die Stimmzettel müssen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in den dazugehörigen weißen Stimmzettelumschlag gelegt werden; der Umschlag muss zugeklebt werden. Dann ist der Stimmzettelumschlag zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken. Auch der rote Wahlbriefumschlag ist dann zuzukleben. Die Anschrift der Gemeinde ist schon auf dem Umschlag aufgedruckt.
Briefwähler sind selbst für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs an die Gemeinde Bubenreuth verantwortlich; auch das Transportrisiko liegt bei ihnen. Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, Rathaus, eingehen. Der Hausbriefkasten am Rathaus wird am Wahlsonntag um 18 Uhr nochmals geleert.
Im Wahllokal darf der Wahlbrief nicht abgegeben werden, weil für die Zulassung und Auszählung der Wahlbriefe besondere Briefwahlvorstände zuständig sind, die auch in anderen Räumen untergebracht sind.
Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich?
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen gibt es je einen Stimmzettel für die Wahl
a) des Ersten Bürgermeisters
b) des Landrats
c) der Gemeinderatsmitglieder und
d) der Kreisräte.
Jeder Wähler hat zur Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Landrats je eine Stimme.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte hat jeder Wähler grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder (in Bubenreuth 16) und Kreisräte (in Erlangen-Höchstadt 60) zu wählen sind. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht auch ganz oben auf dem Stimmzettel.
Kumulieren, Panaschieren, Listenkreuz
Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.
Panaschieren ermöglicht es den Wählern, auch Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.
Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme
Strichcodes auf dem Stimmzettel (Gemeinderats- und Kreistagswahl)
Die Strichcodes dienen nur zur Erleichterung der Stimmenauszählung mit elektronischen Hilfsmitteln.

