Elektronischer Rechtsverkehr mit der Gemeinde Bubenreuth

 

 

Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) besteht die Möglichkeit, Dokumente, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen und bislang ausgedruckt und unterschrieben in Papierform versandt werden mussten, auch rechtsverbindlich in elektronischer Form einzureichen.

 

Die elektronisch übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes (§ 2 Absatz 1 Nr. 2) versehen sein. Diese hat im Rechtsverkehr die gleiche Wirkung wie eine eigenhändige Unterschrift.

 

Bitte schicken Sie die Dokumente ausschließlich an info@bubenreuth.de.

Informationen über die elektronische Signatur finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

 

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/QES/QES-node.html

 

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Elektronischen Rechtsverkehr nicht erfüllen, müssen Rechtsmittel, rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze usw. - wie bisher - schriftlich ausschließlich auf Papier oder mit Telefax eingereicht werden.

 

Einfache E-Mail ist nicht geeignet, verfahrensrelevante Schriftsätze zu übersenden!

 

Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.

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