Trinkwasseruntersuchung 2024 – Wasserhärte

 

Am 13.03.2024 wurden, wie jedes Jahr, die gesetzlich vorgeschriebenen, umfassenden Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) durchgeführt. Zu den jährlich teils mehrfach erfolgenden Routineuntersuchungen sind in einem längeren Zeitraum umfangreichere Beprobungen z.B. auch auf Pflanzenschutzmittel (PSM) vorgeschrieben. Es wird einerseits das sog. Rohwasser, das ist das aus dem Untergrund geförderte, nicht aufbereitete Wasser, wie es in der Natur vorhanden ist und andererseits das im Bubenreuther Wasserwerk aufbereitete Wasser, dass dann als Reinwasser bezeichnet wird und über das Trinkwasserrohrnetz den Bubenreuther Haushalten direkt zugeführt wird, gründlich untersucht. Dies geschieht durch ein speziell für diese Zwecke befähigtes und zugelassenes Labor nach gesetzlich exakt vorgeschriebenen Analysemethoden.

 

Da Wasser nicht gleich Wasser ist, überall auf der Welt gibt es Nuancen in der Zusammensetzung, ist z.B. das Bubenreuther Wasser, so wie es aus dem Boden gefördert wird, geogen bedingt, kalkaggresiv (steht nicht im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht, da es von Natur aus zu viel überschüssige Kohlensäure enthält). Daraus resultiert eine ungenügende Kalk-Rost-Schutzschichtbildung mit der Möglichkeit der Korrosion und Beeinflussung des Wassers mit Leitungsmetallen. Da die Calcitlösekapazität somit immer über den gesetzlichen Grenzwerten liegt, muss das Wasser in geeigneter Weise behandelt, in unserem Fall belüftet werden. Eisen und Mangan sind zwar in beiden Brunnen nicht bzw. nur in Spuren nachweisbar, werden zusätzlich aber trotzdem über Quarzkiesfilter noch weiter im Wert reduziert. Chlor oder andere chemische Substanzen müssen dem Bubenreuther Wasser glücklicherweise nicht zugeführt werden.

 

Die Trinkwasserproben werden jeweils direkt aus den beiden Bubenreuther Brunnen (Tiefbrunnen II an der Straße nach Bräuningshof und Tiefbrunnen III im Wald nordöstlich des Friedhofs = Rohwasser, nicht aufbereitet) sowie – im jährlichen Wechsel in Bubenreuth Süd und Bubenreuth Nord – an einer Endverbraucherzapfstelle im Gemeindegebiet Bubenreuths (Reinwasser, aufbereitet) gewonnen und untersucht. Die Werte des Wassers direkt aus den beiden Brunnen unterscheiden sich naturgemäß von den Werten des Wassers, das letztendlich beim Verbraucher – also bei Ihnen – aus dem Wasserhahn kommt. Das Brunnenwasser (das so genannte Rohwasser) wird, wie oben schon dargestellt, zuerst im Wasserwerk/der Aufbereitungsanlage behandelt und im südlichen Teil Bubenreuths wird außerdem noch Wasser, das wir von den Stadtwerken Erlangen beziehen, zugemischt.

 

Die genauen Analysenwerte aller Proben können während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeinde Bubenreuth bei Frau Klar & Herrn Franz, Zimmer 02, oder auf der Homepage der Gemeinde Bubenreuth eingesehen werden. Auf eine Veröffentlichung des gesamten Materials an dieser Stelle wird hier aus Platzgründen verzichtet; das Wasser wird wie folgt bewertet (Kurzzusammenfassung):

 

 

Mischwasser Brunnen II und III nach Enteisenung und Entsäuerung (Bubenreuth Nord)

 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 1 und 3 (Mikrobiologie):

  • Das Trinkwasser ist aus mikrobiologischer Sicht einwandfrei und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.1:

  • Die Grenzwerte aller Parameter sind eingehalten.
  • Es handelt sich um nitratarmes Wasser
  • Organische Schadstoffe (wie z.B. Lösemittelrückstände) sind nicht nachweisbar.
  • Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen sind nicht nachweisbar.
  • Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte sind nicht nachweisbar. 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.2:

  • Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen.
  • Schwermetalle aus dem Leitungsmaterial sind nicht nachweisbar oder nur in geringen, gesundheitlich unbedenklichen Spuren enthalten. Der momentane Grenzwert für Arsen von 0,010 mg/l wird eingehalten.
  • Bisphenol A ist nicht nachweisbar

 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 3.1 (Indikatorparameter):

  • Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen.
  • Eisen und Mangan sind nicht nachweisbar.
  • Das Wasser steht nicht vollständig im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht. Unerwünschte Kalkablagerungen oder Korrosion aufgrund mangelnder Deckschichtbildung sind nicht zu erwarten. 

Beurteilung, TrinkwV (weitere Parameter):

  • Das Wasser wird nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz dem Härtebereich mittel zugeordnet (10,2°dH).

 

 

Brunnen II Grundwasser (Rohwasser)

 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 1 und 3 (Mikrobiologie):

  • Das Trinkwasser ist aus mikrobiologischer Sicht einwandfrei und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.1:

  • Die Grenzwerte aller Parameter sind eingehalten.
  • Der Nitratgehalt liegt in einem mittleren Bereich.
  • Organische Schadstoffe (wie z.B. Lösemittelrückstände) sind nicht nachweisbar.
  • Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen sind nicht nachweisbar.
  • Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte sind nicht nachweisbar. 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.2:

  • Arsen unterschreitet den momentanen Grenzwert von 0,010 mg/l. Der ab 2036 gültige Grenzwert von 0,004 mg/l wird knapp eingehalten 

Beurteilung, TrinkwV Anlage 3.1 (Indikatorparameter):

  • Das Trinkwasser entspricht nicht den Anforderungen.
  • Eisen und Mangan sind nicht nachweisbar.
  • Das Wasser steht nicht im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht, es ist kalkaggressiv. Es wird deshalb vor der Einspeisung in das Leitungsnetz aufbereitet. 

Beurteilung, TrinkwV (weitere Parameter):

  • Das Wasser wird nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz dem Härtebereich mittel zugeordnet (12,5°dH)

 

Brunnen III Grundwasser (Rohwasser)

 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 1 und 3 (Mikrobiologie):

  • Das Trinkwasser ist aus mikrobiologischer Sicht einwandfrei und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.1:

  • Die Grenzwerte aller Parameter sind eingehalten.
  • Der Nitratgehalt liegt in einem mittleren Bereich.
  • Organische Schadstoffe (wie z.B. Lösemittelrückstände) sind nicht nachweisbar.
  • Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen sind nicht nachweisbar.
  • Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte sind nicht nachweisbar. 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.2:

  • Arsen unterschreitet den momentanen Grenzwert von 0,010 mg/l. Der ab 2036 gültige Grenzwert von 0,004 mg/l wird überschritten. 

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 3.1 (Indikatorparameter):

  • Das Trinkwasser entspricht nicht den Anforderungen.
  • Eisen und Mangan sind nicht nachweisbar.
  • Das Wasser steht nicht im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht, es ist kalkaggressiv. Es wird deshalb vor der Einspeisung in das Leitungsnetz aufbereitet. 

Beurteilung, TrinkwV (weitere Parameter):

  • Das Wasser wird nach dem Waschmittelgesetz dem Härtebereich mittel zugeordnet (10,0°dH).

 

 

 

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