Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Frau Brigitte Hößl wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zur Kassenverwalterin bestellt. Mit Wirkung vom 31.01.2024 wird die Bestellung von Frau Kerstin Lechner in dieser Funktion widerrufen.

 


Wegen personeller Veränderungen muss die Kassenverwaltung neu geregelt werden. Nachdem Frau Lechner nach ihrer Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte keine Aufgaben einer Kassenverwalterin wahrnimmt, hat Frau Hößl die Aufgaben der Kassenverwaltung übernommen. Frau Hößl ist weder mit der stellvertretenden Kassenverwalterin verwandt oder verschwägert noch mit einem der Anordnungsbefugten (das ist ein zur Erteilung von Zahlungsanordnungen besonders Berechtigter).

 

Die Kassenverwalterin muss bestellt werden (Art. 100 Abs. 2 Gemeindeordnung), wofür nach der herrschenden Rechtsmeinung der Gemeinderat zuständig ist.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen