Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Westlich der Damaschkestraße“- im Bereich des Anwesens Birkenallee 144, Flurnummer 485/339 Gemarkung Bubenreuth. Die Bebauungsplanänderung kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung wird damit nicht erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Geltungsbereich bereits als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB erfolgen.

.

Ziel der Bauleitplanung:

 

Städtebauliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Damaschkestraße“ aus dem Jahre 1976 ist es, eine auf die heutigen Anforderungen des Bauens angepasste und für das Quartier verträgliche Neuordnung der Fläche durch eine behutsame Nachverdichtung und unter Berücksichtigung des Baumschutzes und des vorhandenen Gebäudebestands im baulichen Umfeld zu ermöglichen.

Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind ungenau, hinsichtlich des zum Teil schützenswerten Baumbestands sind die Baufenster anzupassen, wobei gleichzeitig eine behutsame Nachverdichtung auf diesem Grundstück zu ermöglichen ist sowie unter den Aspekten der verkehrlichen und technischen Erschließung und der vorhandenen bodenrechtlichen Spannungen gegebenenfalls auch eine Festlegung und Begrenzung der Wohneinheiten vorzusehen ist.

 

Abgrenzung des Plangebietes:

 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 485/339 in der Gemarkung Bubenreuth und ergibt sich auch aus dem Lageplan vom 17. Januar 2024 (farbig markiert).

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt.

 

 

 


Städtebauliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Damaschkestraße“ aus dem Jahre 1976 ist es, eine auf die heutigen Anforderungen des Bauens angepasste und für das Quartier verträgliche Neuordnung der Fläche durch eine behutsame Nachverdichtung und unter Berücksichtigung des Baumschutzes und des vorhandenen Gebäudebestands im baulichen Umfeld zu ermöglichen.

 

Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind ungenau, hinsichtlich des zum Teil schützenswerten Baumbestands sind die Baufenster anzupassen, wobei gleichzeitig eine behutsame Nachverdichtung auf diesem Grundstück zu ermöglichen ist und unter den Aspekten der verkehrlichen und technischen Erschließung sowie der vorhandenen bodenrechtlichen Spannungen gegebenenfalls auch eine Festlegung und Begrenzung der Wohneinheiten vorzusehen ist.

 

Die Voraussetzungen für eine Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB sind gegeben.

 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens bedarf es nachfolgenden Beschlusses.

 

Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden