Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Beschluss:

 

Nach Vortrag und Beratung beschließt der Gemeinderat, dass Belange der Gemeinde Bubenreuth nicht nachteilig berührt werden und daher keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Nachbargemeinde erhoben werden.

 


Zum Vorhaben der Stadt Baiersdorf werden dem Gemeinderat nachfolgende Auszüge aus der Begründung zur Bauleitplanung zur Kenntnis gegeben:

 

Die KI Solar GmbH und die Solarpark Stumpfäcker GmbH haben als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (im Folgenden abgekürzt PV-Anlage) südwestlich des Ortsteils Igelsdorf innerhalb eines benachteiligten Gebietes im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) beantragt. Geplant ist eine Anlage mit einer Gesamtleistung von gut 10-11 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 10-11 Millionen kWh erzeugt werden kann.

 

Lage des Planungsgebiets

Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, die im südlichen Stadtgebiet von Baiersdorf (Landkreis Erlangen Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) beidseits der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg liegen. Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.Nrn. 3237, 3238, 3239, 3240, 3242, 4002, 4005 östlich der Bahnlinie und Fl.Nrn. 722, 722/2, 723, 724 westlich der Bahnlinie jeweils Gemarkung Baiersdorf. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen umfasst insgesamt 11,02 ha. Das Plangebiet befindet sich im Naturraum des Fränkischen Keuper-Liasland.

 

Der Geltungsbereich liegt in der Talaue der Regnitz und ist in zwei Teilflächen durch die Bahnlinie Nürnberg – Bamberg gegliedert (im Folgenden als östliche Teilfläche bzw. westliche Teilfläche bezeichnet). Beide Teilflächen werden landwirtschaftlich genutzt (überwiegend Ackerbau). Beide Teilflächen sind eben. Die östlich der Bahnlinie liegende Teilfläche schließt an eine bestehende PV-Anlage an und wird von der 110 kV-Bahnstromleitung überspannt. Die westliche Fläche liegt zwischen der St 2244 und der Bahnlinie an der St 2244. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen ist aufgrund des Bahndammes und der bestehenden PV-Anlage teilweise abgeschirmt. Durch die bestehende Eingrünung entlang der Gräben sind die beiden Teilflächen von Norden abgeschirmt. Bei der östlichen Teilfläche bestehen Blickbeziehungen aus östlicher Richtung, bei der westlichen Teilfläche bestehen Blickbeziehungen von der St 2244 auf die Fläche und zu geringen Teilen auch aus südlicher Richtung. Eine Fernwirkung durch die PV-Anlagen entsteht nicht.

 

 

Die Stadt Baiersdorf verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan (02.10.2000). Dieser stellt innerhalb der beiden Änderungsbereiche Flächen für die Landwirtschaft (Acker) und Sukzessionsfläche zur Entwicklung dar. Im Bereich der westlichen Teilfläche werden im Bereich des Grabens die landschaftsökologischen Funktionen Ökologie und Gewässerschutz zugeordnet. Ferner ist in der westlichen Teilfläche ein „schwimmendes Planzeichen“ mit der Zielsetzung Biotopverbund Regnitzachse (Sandlebensräume erhalten, Sandstandorte entwickeln) dargestellt. In der östlichen Teilfläche ist eine Flurdurchgrünung und Schaffung von Säumen und Rainen als Zielsetzung durch ein „schwimmendes“ Planzeichen definiert. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen für die Bahn mit Erweiterungsflächen, die Verkehrsflächen für Verkehrsstraßen und die 110 kV-Bahnstromleitung dargestellt. Die Zielaussagen und Darstellungen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt: - In der westlichen Teilfläche wird zum Graben ein breiter Pufferstreifen eingerichtet, die Flächen im Sondergebiet werden als extensives Grünland gepflegt, die Flächen um die geplante Anlage werden ebenfalls als extensives Grünland genutzt, ergänzt durch Lebensraumrequisiten für Reptilien wie die Zauneidechse.

- In der östlichen Teilfläche sind neben Säumen auch Gebüsche und Gehölzgruppen vorgesehen. Das geplante Vorhaben widerspricht demnach nicht geplanten Zielsetzungen der Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplanung der Stadt Baiersdorf. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, wird dieser im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB geändert. Entsprechend den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes wird darin eine Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Photovoltaik“ mit randlichen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) dargestellt. Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Schutzgebieten des Naturschutz- und Wasserrechts.

 

 

 

Begründung der Standortwahl / Alternativenprüfung

Die Planung erfolgt auf Antrag eines Vorhabenträgers, der im Besitz der Flurstücke für die beabsichtigte Betriebsdauer des Solarparks ist. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Flächenkulisse der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 verankerten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“. Darin sind PV-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 750 kWp und bis maximal 20 MWp auf Acker- und Grünlandflächen in diesen Gebieten förderfähig, sofern die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen. Bayern hat dies mit der "Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen" getan und unterstützt somit den Ausbau bayerischer PV Freiflächenanlagen. Die östliche Teilfläche des Geltungsbereiches wird durch eine 110 kV Bahnstromleitung überspannt. Die beiden Teilflächen liegen an der ausgebauten Bahnstrecke Nürnberg – Bamberg. Die östliche Teilfläche grenzt an eine PV-Anlage. Die westliche Teilfläche liegt an der vielbefahrenen St 2244 zwischen Baiersdorf und Erlangen. Der Geltungsbereich der beiden Teilflächen liegt zudem im räumlichen Zusammenhang mit Infrastruktureinrichtungen im Sinne des Grundsatzes 6.2.3 des LEP und entspricht den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogrammes und des Regionalplanes. Die Planung entspricht hinsichtlich der erneuerbaren Energien den Zielen des LEP und des Regionalplanes. Das durch die 110 kV-Bahnstromleitung vorbelastete Landschaftsbild wird weiter in gewisser Weise technisch überprägt. Aufgrund der bestehenden Infrastruktureinrichtungen und Vegetationsbestände besteht keine Fernwirkung bzw. diese kann durch Maßnahmen der Eingrünung gemindert werden. Der Standort berührt keine Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts (einschließlich Biotope). Er liegt außerhalb von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten. Der Standort selbst weist keine besonderen ökologischen Empfindlichkeiten auf bzw. diese werden durch ausreichende Abstände zu Gräben berücksichtigt. Wertvollere Vegetationsbestandteile (Feuchtgebüsche, Feuchtgrünland, Röhricht) entlang der Gräben liegen außerhalb des Geltungsbereiches.

 

Verkehrliche Erschließung

Die Erschließung des geplanten Solarparks erfolgt für die östliche Teilfläche von der östlich verlaufenden Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Bubenreuth-Igelsdorf und für die westliche Teilfläche von der Staatsstraße 2244 zwischen Baiersdorf und Erlangen. Von den öffentlichen Verkehrswegen erfolgt die Zuwegung zu den beiden Anlagenflächen über landwirtschaftliche Flurwege: - Fl.Nr. 3232/2 für die östliche Teilfläche und - Fl.Nr. 750/2 für die westliche Teilfläche. Als Zufahrten zu den geplanten Bauflächen sind zwischen den geplanten randlichen Ausgleichsflächen unbefestigte Verkehrsflächen vorgesehen, diese werden entsprechend der Modulplanung ausgerichtet.

Die bestehenden Straßen/Wege sowie Zuwegungen auf die Anlagenflächen sind für Bau und Betrieb der PV-Anlage ausreichend dimensioniert und leistungsfähig. Ein weiterer Ausbau ist nicht erforderlich.

 

Einspeisung

Die Einspeisung für die PV - Anlage östlich der Bahn erfolgt im Wasserkraftwerk Brockers in Kleinseebach, die Einspeisung von der PV - Anlage westlich der Bahn erfolgt bei der Trafostation in der Bürgermeister-Fischer-Straße.

 

 

Ver- und Entsorgung

Da die Flächen zwischen und unter den Modultischen unversiegelt bleiben, soll das (über die Modultische) anfallende Niederschlagswasser weiterhin flächig vor Ort über die belebte Oberbodenzone versickern. Die Sammlung und Einleitung von Oberflächenwasser in einen Vorfluter ist nicht erforderlich und nicht geplant (siehe B 4.5). Die Flächen sind ebenflächig und hinsichtlich der Bodenart für die Versickerung geeignet.

 

Immissionsschutz

Mit dem Betrieb der Anlage sind optische Immissionen aufgrund von Blendwirkungen durch Reflexionen des Sonnenlichts von den Modulen verbunden. Diese werden durch die Verwendung von reflexionsarmen Solarmodulen reduziert. Gemäß § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Immissionen als schädliche Umwelteinwirkungen zu werten, sofern sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Etwa 500 m nördlich liegt der Ort Baiersdorf, gut 920 m nordöstlich befindet sich die Ortschaft Igelsdorf. Etwa 1,14 km südwestlich liegt der Ort Bubenreuth. Gemäß dem Hinweispapier der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zu Lichtimmissionen erfahren Immissionsorte, die sich weiter als ca. 100 m von einer Photovoltaikanlage entfernt befinden, erfahrungsgemäß nur kurzzeitige Blendwirkungen. Lediglich bei ausgedehnten Photovoltaikparks könnten auch weiter entfernte Immissionsorte noch relevant sein. Nach den Reflexionsgesetzen sind Blendwirkungen auf Baiersdorf und den OT Igelsdorf ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung von Anwohnern im Sinne der LAILichtleitlinie durch Reflexionen kann daher ausgeschlossen werden. Ein Blendgutachten wurde erstellt mit dem Ergebnis, dass zum Vorhaben nahestehende Wohngebäude von der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage hinsichtlich einer Blendwirkung nicht betroffen sind. Zur St 2244 bestehen Blickbeziehungen zur geplanten PV-Anlage. Daher wurde ein Blendgutachten erstellt, mit dem Ergebnis, dass eine Blendwirkung auf Fahrzeugführer auf der ST 2244 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Auch hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von Fahrzeugführern des Bahnbetriebs durch die geplanten PV Anlage wurden untersucht, mit dem Ergebnis, dass Blendwirkungen von Zugführern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Die Sichtbarkeit von DB Signalanlagen sind nicht beeinträchtigt (siehe SolPeg 2022).

 

Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 

 


Anwesend:

15

/ mit

11

gegen

4

Stimmen