Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Umwidmung des Nebengebäudes (Werkstattgebäude) zum Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/323, Waldstraße 9, zur Kenntnis.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben kann nicht erteilt werden, da trotz des Umstandes, dass bautechnische/bauordnungsrechtliche bzw. brandschutzrechtliche Belange ausschließlich durch die Baugenehmigungsbehörde zu beurteilen sind, hier vor allem bauplanungsrechtliche Belange berührt werden. Ein Bauen in zweiter Reihe wird von der Gemeinde aus städtebaulichen Gründen grundsätzlich nicht gewünscht.


Sachverhalt:

 

Die Angelegenheit wurde bereits unter „Kenntnisnahmen“ in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 10.10.2023 angesprochen und von den Bauausschussmitgliedern diskutiert.

 

Auf dem Grundstück soll ein bereits seit Jahrzehnten bestehendes Nebengebäude, dass ursprünglich mit Baugenehmigung als Werkstatt errichtet worden war und ebenso seit vielen Jahrzehnten widerrechtlich als Wohngebäude diente (ohne behördliche Genehmigung), zum Wohngebäude umgewidmet werden. Zur Verwirklichung dieses Umwidmungsbegehrens sind unter anderem folgende 3 Problemkreise zu berücksichtigen:

 

  1. Rein bautechnische/bauordnungsrechtliche bzw. brandschutzrechtliche Belange (Abstandsflächen, Brandwände etc.).
  2. Bauplanungsrechtliche Belange (Bauen in zweiter Reihe).
  3. Belange einer Ortssatzung, hier die erforderlichen Stellplätze nach gemeindlicher Satzung betreffend.

 


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen