Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den von der Verwaltung für die Gemeinde Bubenreuth erstellten Entwurf der „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung“ mit den darin enthaltenen Maßnahmen. Diese sind mit dem jeweiligen Mittelbedarf in den Haushalt 2024 sowie in das Investitionsprogramm und den Finanzplan für den weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2027 aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, der Regierung von Mittelfranken auf der Grundlage dieses Entwurfs den Mittelbedarf für die dargestellten Maßnahmen mitzuteilen. Die endgültige Bedarfsmitteilung darf von dem vorliegenden Entwurf abweichen, soweit dies zur Optimierung der Förderung erforderlich ist und bei der Aufstellung des Haushalts 2024 noch berücksichtigt werden kann.
Um den Fördergebern Bund und Land Orientierung zur Mittelbereitstellung zu geben, muss die Gemeinde jährlich ihren voraussichtlichen Bedarf für das jeweils kommende Jahr und die weiteren Jahre im Finanzplanungszeitraum der Regierung von Mittelfranken mitteilen.
Die Bedarfsmitteilung an die Regierung von Mittelfranken ist kein Zuwendungsantrag. Sie dient der Regierung von Mittelfranken als Bewilligungsstelle dazu, rechtzeitig den Finanzmittelbedarf der Gemeinden zu erfragen und die voraussichtlich erforderlich werdenden Mitteln bei Bund und Land abzurufen.
Nunmehr ist bei der Regierung von Mittelfranken der Mittelbedarf der Gemeinde Bubenreuth für das Programmjahr 2024 mit Prognose für die Jahre bis einschließlich 2027 anzumelden (Anlage). Die Bedarfsmitteilung ist mit der Regierung von Mittelfranken vorbesprochen. Neue Maßnahmen wurden nicht aufgenommen.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |