Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Nach Vortrag und Beratung beschließt der Gemeinderat, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern und damit folgende Satzung zu erlassen:

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Eichenplatz 6 Flurstück Nr. 135/6 Gemarkung Bubenreuth

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist

 

folgende Satzung:

 

 

§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre

 

(1) Die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Eichenplatz 6 für das Flurstück Nr. 135/6 Gemarkung Bubenreuth, Satzung vom 22.12.2021, wird gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 28.11.2023 um ein Jahr verlängert.

 

(2) Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Veränderungssperre.

 

§ 2 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

 

(1) Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

(2) Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch mit Ablauf der in § 1 (2) dieser Satzung genannten Jahresfrist.

 

 

Ausfertigung 

 


In der Sitzung des Gemeinderats vom 21.12.2021 wurde eine Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Eichenplatz 6“, Flurnummer 135/ 6, Gemarkung Bubenreuth, erlassen. Ziel dieser Veränderungssperre ist die Sicherung der planerischen Ziele, die die Gemeinde Bubenreuth mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Eichenplatz 6“ beabsichtigt.

 

Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Die Veränderungssperre kann vor ihrem Ablauf noch einmal um ein Jahr verlängert werden.

 

Seitens des Gemeinderats ist nun zu entscheiden, ob die Veränderungssperre auslaufen oder um ein Jahr verlängert werden soll.

 

Die Verwaltung hatte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit E-Mail vom 27.10.2023 angeschrieben und sich nach der Laufzeit des Mietvertrags für die Nutzung des Anwesens Eichenplatz 6 erkundigt. Eine Rückmeldung erfolgte bis 28.11.2023 nicht.


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen