Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung des vorhandenen Wohngebäudes und zur Errichtung eines Anbaus mit Flachdach auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 485/270, Blumenstraße 2, kann in Aussicht gestellt werden, wenn der noch einzureichende Bauantrag nicht wesentlich von den vorgelegten Entwürfen abweicht. Die Vorgaben des Baugesetzbuches, der Bayerischen Bauordnung und der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten. Diesbezüglich ist zu beachten, dass 5 zusätzliche Fahrradstellplätze (insgesamt also 10) gemäß gemeindlicher Satzung zu errichten sind.


Sachverhalt:

 

Das bestehende Gebäude in der Blumenstraße 2, welches erweitert werden soll, liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und gem. Flächennutzungsplan in einem als Mischgebiet ausgewiesenen Baufeld. Ein Bebauungsplan existiert für dieses Gebiet nicht.

 

Nach den vorgelegten Skizzen und Erläuterungen werden sowohl die Vorgaben des

§ 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ als auch die einschlägigen Vorgaben der BayBO eingehalten. Lediglich der geplante Anbau mit Flachdach ist in der näheren Umgebung mit dieser Dachform bisher nicht zu finden. Im angrenzenden Bebauungsplangebiet Südhang sind jedoch Bauten mit Flachdach zulässig, weswegen auch im Hinblick auf die untergeordnete Rolle des Anbaus im Verhältnis zum Hauptgebäude diese Dachform akzeptiert werden kann.

 

Im Vorentwurf sind außerdem nur 5 Fahrradstellplätze eingezeichnet, erforderlich sind laut gemeindlicher Satzung jedoch 10. Laut Lageplan wäre auch noch ausreichend Platz für 5 weitere Fahrradstellplätze vorhanden. Dies ist bei Vorlage des noch einzureichenden Bauantrags zu beachten.

 


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen