Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 5/37 „Scherleshofer Straße“.

 

Ziel der Bauleitplanung:

 

Städtebauliches Ziel ist hierbei die sinnvolle Neustrukturierung dieses im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücks unter Berücksichtigung der ortsbildprägenden Strukturen. Ein Teil der Flurnummer 343 befindet sich im Sanierungsgebiet Alter Ort. Der rückwärtige westliche Bereich des Grundstücks ist dem unbeplanten Außenbereich zuzuordnen. Gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist hier ein Mischgebiet vorgesehen, welches den Übergang zum geplanten Baugebiet Hoffeld darstellt, siehe VU Plan 2.5.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB haben ergeben, dass im Sanierungsgebiet strukturelle und städtebauliche Verbesserungen durchzuführen sind. Insbesondere sind für dieses Grundstück funktionale Defizite mit Sanierungsbedarf und Mindernutzung festgestellt worden, siehe VU Plan 2.2. Städtebauliches Ziel ist, dies unter Erhaltung des ortsbildprägenden Bestandsgebäudes zu verbessern. Gleichzeitig ist es auch im ISEK Verfahren erklärtes Ziel ein Baugebiet Hoffeld auszuweisen. Nachdem das Grundstück Fl.Nr. 343 direkt an diesen Bereich angrenzt, sind Fragen der Erschließung und der Anbindung zum Grundstück Fl.Nr. 343 im Altbestand qualifiziert aufeinander abzustimmen, siehe Anlage VU Plan 2.5.

 

Eine Neuordnung des 4.649 qm großen Grundstücks Fl.Nr. 343 ist nur mit einem städtebaulich qualifizierten Bebauungsplan sinnvoll zu realisieren.

 

Abgrenzung des Plangebietes:

 

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Bubenreuth und umfasst die Flurnummer 343 vollständig und wird im beiliegenden Lageplan dargestellt (farbig markiert).

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt. Durchzuführen ist anschließend das durch das Baugesetzbuch vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und einer anschließenden Öffentlichkeits-,Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth beschließt, für den Bereich des Anwesens Scherleshofer Straße 17 auf dem Grundstück Flurnummer 343 einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die zukünftige Nutzung in diesem unbeplanten Innerortsbereich zu regeln und damit für das Quartier eine verträgliche Neuordnung der Fläche auf den Weg zu bringen.

 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens bedarf es nachfolgenden Beschlusses.

 


Anwesend:

13

/ mit

12

gegen

1

Stimmen