Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Tekturvorschlag zur Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 36, Hauptstraße 4, wird zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen dazu kann aber nicht in Aussicht gestellt werden. Nach Meinung des Bauausschusses sind die beiden im Westen liegenden Stellplätze nicht optimal angeordnet. Beim Ausfahren muss rückwärts in die ohnehin schmale und unübersichtliche Birkenallee zurückgestoßen werden, da eine Wendemöglichkeit auf dem Baugrundstück selber nicht gegeben ist. Dadurch besteht eine nicht unerhebliche Unfallgefahr. Es ist eine Umplanung vorzunehmen, welche visuell darzustellen ist.

 


Sachverhalt:

 

Die Bebauung mit einem MFH, KFZ- und Fahrradabstellplätzen wurde vom LRA bereits genehmigt, mit der eigentlichen Bebauung jedoch noch nicht begonnen. Die im Südosten des Grundstücks liegende alte Scheune wurde größtenteils abgebrochen, obwohl sie gem. Bauantragsunterlagen für das Abstellen von KFZ vorgesehen war. Baurechtlich liegt durch den erfolgten Abbruch kein Altbestand mehr vor, sondern die Abstellmöglichkeiten für die KFZ müssen neu beantragt und genehmigt werden. Außerdem sind zwischenzeitlich geänderte gemeindliche Satzungen (Spielplatzsatzung, geänderte Stellplatz- und Garagensatzung) in Kraft getreten, an denen die Planung nun auszurichten ist.

 

Es liegt nun ein Tekturvorschlag vor, der die o.g. Umstände berücksichtigt und über den beraten werden soll.

 


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen