Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe
gegen das Nachrücken von Herrn Gerhard Heeg
in den Gemeinderat vorliegen. Herr Gerhard Heeg folgt damit der aus dem Gremium
ausgeschiedenen Gemeinderätin Mara
Kortmann als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.
Mit Beschluss vom 28.03.2023 ist
Frau Mara Kortmann aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Nach dem Ausscheiden
eines seiner Mitglieder entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des
Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin (Art. 48 Abs. 3
Satz 1 i.V.m. Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Der nächste Listennachfolgerin wurden von der Verwaltung über ein mögliches Nachrücken informiert. Sie hat schriftlich mitgeteilt, dass sie das Mandat nicht annehmen möchte.
Zweiter Listennachfolger gemäß Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) des über die Liste Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) gewählten Gemeinderatsmitglieds Mara Kortmann ist nach den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020 Herr Gerhard Heeg.
Erster Bürgermeister Stumpf hat Herrn Gerhard Heeg mit Schreiben vom 23.03.2023 gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG i.V.m. § 95 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung darüber verständigt, dass er nach dem Ausscheiden von Frau Mara Kortmann in den Gemeinderat nachrückt.
Herr Gerhard Heeg hat schriftlich erklärt, dass er sein Amt annehmen werde.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
13 |
/ mit |
13 |
gegen |
0 |
Stimmen |
Das neue Gemeinderatsmitglied Gerhard Heeg wird vom Vorsitzenden in feierlicher Form vereidigt.