Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe gegen das Nachrücken von Herrn Gerhard Heeg in den Gemeinderat vorliegen. Herr Gerhard Heeg folgt damit der aus dem Gremium ausgeschiedenen Gemeinderätin Mara Kortmann als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.

 

 


Mit Beschluss vom 28.03.2023 ist Frau Mara Kortmann aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Nach dem Ausscheiden eines seiner Mitglieder entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin (Art. 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).

 

Der nächste Listennachfolgerin wurden von der Verwaltung über ein mögliches Nachrücken informiert. Sie hat schriftlich mitgeteilt, dass sie das Mandat nicht annehmen möchte.

 

Zweiter Listennachfolger gemäß Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) des über die Liste Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) gewählten Gemeinderatsmitglieds Mara Kortmann ist nach den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020 Herr Gerhard Heeg.

 

Erster Bürgermeister Stumpf hat Herrn Gerhard Heeg mit Schreiben vom 23.03.2023 gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG i.V.m. § 95 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung darüber verständigt, dass er nach dem Ausscheiden von Frau Mara Kortmann in den Gemeinderat nachrückt.

 

Herr Gerhard Heeg hat schriftlich erklärt, dass er sein Amt annehmen werde.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

 

 

Das neue Gemeinderatsmitglied Gerhard Heeg wird vom Vorsitzenden in feierlicher Form vereidigt.