Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

Sechste Satzung der Gemeinde Bubenreuth

zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) geändert worden ist; erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende

 

Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Bubenreuth vom 13. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2019, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Für die Betreuung während der jeweiligen Betreuungszeiten werden für jeden angefangenen Monat mit Ausnahme des Monats August folgende Betreuungsgebühren erhoben:

 

a)    regelmäßige Betreuungszeit:                 90,00 Euro,

b)    lange Betreuungszeit:                           100,00 Euro.

 

 

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird für jedes bestellte Essen eine Gebühr von 3,60 € erhoben.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft.

 

(Ausfertigung)

 

 


Aufgrund der in den vergangenen Jahren extrem gestiegenen Kosten hat die Verwaltung während der Haushaltsberatungen den Haupt- und Finanzausschuss darüber informiert, dass eine Gebührenanpassung der Mittagsbetreuungsgebühren notwendig ist.

 

Gemäß der Abrechnung des Schuljahres 2021/2022 werden die Gesamtkosten der Mittagsbetreuung in Höhe von rund 196.060 EUR wie folgt finanziert:

·         in Höhe von ca. 80.850 EUR durch die Gebühren,

·         in Höhe von ca. 16.615 EUR durch staatliche Zuschüsse und

·         in Höhe von ca. 98.595 EUR durch allgemeine Deckungsmittel aus dem gemeindlichen Haushalt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die monatlichen Gebühren wie folgt zu ändern:

 

Regelmäßige Betreuungszeit:         90,00 EUR (bisher 70,00 EUR)

Lange Betreuungszeit:                   100,00 EUR (bisher 80,00 EUR)

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung wird für die Teilnahme an der Mittagverpflegung für jedes bestellte Essen eine Gebühr von 3,10 Euro erhoben. Bei diesem Betrag handelt es sich um die von der Cateringfirma abgerechneten Kosten, die somit an die Eltern nur durchgereicht werden.

 

Uns wurde von der Cateringfirma mitgeteilt, dass die Kosten für ein Mittagessen ab September 2023 auf 3,60 Euro angehoben werden. Aus diesem Grund ist auch § 5 Abs. 2 der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung zu ändern.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen