Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2023
vom
(Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.940.400 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.439.600. EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von
1.480.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden in Höhe von
2.840.000 € festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern (Grund- und Gewerbesteuer) wurden
durch eine Hebesatzsatzung festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
(Ausfertigung)
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 wurden im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und in die vorliegende Fassung gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
13 |
gegen |
2 |
Stimmen |