Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 42/5, Gartenstraße 2, wird erteilt. Die Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Garagen, Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen sind einzuhalten.

 


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Nach Meinung der Verwaltung werden die Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten. Die Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Garagen, Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen sind einzuhalten. Mit den Grundstückseigentümern ist noch ein Kaufvertrag über den Erwerb von ca. 25 m² Straßengrund zur Ertüchtigung/Arrondierung der Gartenstraße abzuschließen. Hierzu haben die Eigentümer bereits mündlich Einverständnis erklärt.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen