Sitzung: 14.02.2023 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 42/5, Gartenstraße 2, wird erteilt. Die Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Garagen, Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen sind einzuhalten.
Sachverhalt:
Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Nach Meinung der Verwaltung werden die Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten. Die Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Garagen, Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen sind einzuhalten. Mit den Grundstückseigentümern ist noch ein Kaufvertrag über den Erwerb von ca. 25 m² Straßengrund zur Ertüchtigung/Arrondierung der Gartenstraße abzuschließen. Hierzu haben die Eigentümer bereits mündlich Einverständnis erklärt.
Anwesend: |
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