Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bebauungsvorschlag zur Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 485/339, Birkenallee 144, wird zur Kenntnis genommen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann unter den folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden:

 

1.    Die vorgesehene überbaute Fläche der Baufenster ist um mindestens 30 m² zu reduzieren und somit auch die geplante GRZ.

2.    Die Tiefgarage ist von den Ausmaßen her auf ein Minimum zu reduzieren.

3.    Sowohl die gemeindliche Satzung über die Herstellung von Garagen, Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen als auch die gemeindliche Satzung über Kinderspielplätze sind einzuhalten.

4.    Die geplante Tiefgaragenzufahrt ist zusammen mit einem Verkehrsgutachter zu überdenken und zu optimieren. Die Ergebnisse hierzu sind dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.

5.    Dem noch einzureichenden Antrag auf Baugenehmigung ist zwingend ein Freiflächengestaltungsplan, der auch die zeichnerische und textliche Wiedergabe (Beschrieb) der zu erhaltenden und zwingend zu entfernenden Bäume gem. Bebauungsplan enthält, beizufügen.

6.    Während der Bauausführung sind zwingend fachgerechte Baumschutzmaßnahmen, je nach Situation, zum Schutz der zu erhaltenden Bäume durchzuführen.

 

Der noch einzureichende Antrag auf Baugenehmigung kann direkt bei der Verwaltung in digitaler und analoger Form eingereicht werden. Diese wird den Mitgliedern des Bauausschusses umgehend die Unterlagen in digitaler Form zukommen lassen und per E-Mail-Umfrage dann abfragen, ob der Bauausschuss selbst oder der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen den Bauantrag beschlussmäßig behandeln soll.

 


Sachverhalt:

 

Für das Grundstück Birkenallee 144 lagen bereits mehrere Bebauungsvorschläge vor. Diese wurden sowohl in der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 als auch in der Bauausschusssitzung vom 15.11.2022 behandelt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Nach Vortrag und Beratung stellt der Gemeinderat fest, dass die Variante 1 mit den beabsichtigten Abweichungen voraussichtlich die Grundzüge der Bebauungsplanung berühren und ein Bebauungsplanänderungsverfahren auslösen könnte. Einem Bebauungsplanänderungsverfahren wird nicht zugestimmt, der Bebauungsvorschlag findet keine Zustimmung.

 

Verträglicher und weniger in den Bebauungsplan eingreifend erscheint die Variante 2. Aber auch bei dieser Variante ist vor einer endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat ein Baumbestandsplan zu fertigen. In diesem sind sowohl die bestehenden als auch die unbedingt zu entfernenden Einzelbäume aufzumessen und darzustellen. Da auf den Erhalt möglichst vieler Bäume von Seiten der Gemeinde besonderer Wert gelegt wird, können – falls in diesem Zusammenhang erforderlich – auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die behutsame Verschiebung von Baufenstern bzw. die geringfügige Überschreitung von Baugrenzen in Aussicht gestellt werden. Ein qualifizierter Pflanzplan ist dem Bauantrag beizulegen und wird Bestandteil der Baugenehmigung.

 

Sollte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die notwendigen Befreiungen nicht erteilen und würde als Voraussetzung für eine Baurealisierung die Einleitung eines förmlichen Bebauungsplanänderungsverfahrens empfehlen, müssten die Planungen durch die Antragsteller entsprechend angepasst werden, einem Bebauungsplanänderungsverfahren wird auch in diesem Fall nicht zugestimmt.“

 

Anwesend:    14        / mit    14        gegen 0         Stimmen“

 

Vom Architekturbüro SSP-Architekten liegt nun eine Übersicht der Planungsentwicklung zu den 4 Entwurfsphasen und der geforderte Baumbestandsplan vor. Die Unterlagen dazu sind im Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Herr Seissl und Frau Brinkmann vom Büro SSP-Architekten erläutern das geplante Bauvorhaben und beantworten die Fragen der Bauausschussmitglieder. Nach eingehender Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:


Anwesend:

6

/ mit

4

gegen

2

Stimmen