Sitzung: 14.02.2023 Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Bebauungsvorschlag zur Bebauung des
Grundstücks Fl.-Nr. 485/339, Birkenallee 144, wird zur Kenntnis genommen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann unter den
folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden:
1.
Die vorgesehene überbaute Fläche der
Baufenster ist um mindestens 30 m² zu reduzieren und somit auch die geplante
GRZ.
2.
Die Tiefgarage ist von den Ausmaßen her
auf ein Minimum zu reduzieren.
3.
Sowohl die gemeindliche Satzung über die
Herstellung von Garagen, Fahrradabstellplätzen und Kfz-Stellplätzen als auch
die gemeindliche Satzung über Kinderspielplätze sind einzuhalten.
4.
Die geplante Tiefgaragenzufahrt ist
zusammen mit einem Verkehrsgutachter zu überdenken und zu optimieren. Die
Ergebnisse hierzu sind dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.
5.
Dem noch einzureichenden Antrag auf
Baugenehmigung ist zwingend ein Freiflächengestaltungsplan, der auch die
zeichnerische und textliche Wiedergabe (Beschrieb) der zu erhaltenden und
zwingend zu entfernenden Bäume gem. Bebauungsplan enthält, beizufügen.
6.
Während der Bauausführung sind zwingend fachgerechte
Baumschutzmaßnahmen, je nach Situation, zum Schutz der zu erhaltenden Bäume durchzuführen.
Der noch einzureichende Antrag auf
Baugenehmigung kann direkt bei der Verwaltung in digitaler und analoger Form
eingereicht werden. Diese wird den Mitgliedern des Bauausschusses umgehend die
Unterlagen in digitaler Form zukommen lassen und per E-Mail-Umfrage dann abfragen,
ob der Bauausschuss selbst oder der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen
den Bauantrag beschlussmäßig behandeln soll.
Sachverhalt:
Für das Grundstück Birkenallee 144 lagen bereits mehrere Bebauungsvorschläge vor. Diese wurden sowohl in der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 als auch in der Bauausschusssitzung vom 15.11.2022 behandelt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Nach Vortrag und
Beratung stellt der Gemeinderat fest, dass die Variante 1 mit den
beabsichtigten Abweichungen voraussichtlich die Grundzüge der Bebauungsplanung
berühren und ein Bebauungsplanänderungsverfahren auslösen könnte. Einem
Bebauungsplanänderungsverfahren wird nicht zugestimmt, der Bebauungsvorschlag
findet keine Zustimmung.
Verträglicher und
weniger in den Bebauungsplan eingreifend erscheint die Variante 2. Aber auch
bei dieser Variante ist vor einer endgültigen Entscheidung durch den
Gemeinderat ein Baumbestandsplan zu fertigen. In diesem sind sowohl die
bestehenden als auch die unbedingt zu entfernenden Einzelbäume aufzumessen und
darzustellen. Da auf den Erhalt möglichst vieler Bäume von Seiten der Gemeinde
besonderer Wert gelegt wird, können – falls in diesem Zusammenhang erforderlich
– auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf
die behutsame Verschiebung von Baufenstern bzw. die geringfügige Überschreitung
von Baugrenzen in Aussicht gestellt werden. Ein qualifizierter Pflanzplan ist
dem Bauantrag beizulegen und wird Bestandteil der Baugenehmigung.
Sollte das
Landratsamt Erlangen-Höchstadt die notwendigen Befreiungen nicht erteilen und
würde als Voraussetzung für eine Baurealisierung die Einleitung eines
förmlichen Bebauungsplanänderungsverfahrens empfehlen, müssten die Planungen
durch die Antragsteller entsprechend angepasst werden, einem
Bebauungsplanänderungsverfahren wird auch in diesem Fall nicht zugestimmt.“
Anwesend: 14 /
mit 14 gegen 0 Stimmen“
Vom Architekturbüro SSP-Architekten liegt nun eine Übersicht der Planungsentwicklung zu den 4 Entwurfsphasen und der geforderte Baumbestandsplan vor. Die Unterlagen dazu sind im Ratsinformationssystem eingestellt.
Herr Seissl und Frau Brinkmann vom Büro SSP-Architekten erläutern das geplante Bauvorhaben und beantworten die Fragen der Bauausschussmitglieder. Nach eingehender Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Anwesend: |
6 |
/ mit |
4 |
gegen |
2 |
Stimmen |