Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass
keine Hinderungsgründe gegen das Nachrücken von Herrn Mohamed
Abu El-Qomsan in den Gemeinderat vorliegen. Herr Mohamed
Abu El-Qomsan folgt
damit der aus dem Gremium ausgeschiedenen Gemeinderätin Lea Beifuß als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.
Mit dem diesem Tagesordnungspunkt
vorangegangenen Beschluss ist Frau Lea Beifuß aus dem Gemeinderat
ausgeschieden. Nach dem Ausscheiden eines seiner Mitglieder entscheidet der
Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin
(Art. 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Der erste und die zweite Listennachfolger*in wurden von der Verwaltung über ein mögliches Nachrücken informiert. Beide haben schriftlich mitgeteilt, dass sie das Mandat für den Bubenreuther Gemeinderat nicht annehmen möchten.
Dritter Listennachfolger gemäß Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) des über die Liste Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) gewählten Gemeinderatsmitglieds Lea Beifuß ist nach den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020 Herr Mohamed Abu El-Qomsan.
Erster Bürgermeister Stumpf hat Herrn Mohamed Abu El-Qomsan mit Schreiben vom 11.01.2023 gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG i.V.m. § 95 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung darüber verständigt, dass er nach dem Ausscheiden von Frau Lea Beifuß in den Gemeinderat nachrückt.
Herr Mohamed Abu El-Qomsan hat am 13.01.2023 schriftlich erklärt, dass er sein Amt annehmen werde.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |
Im Anschluss an die Abstimmung wird das neue
Gemeinderatsmitglied Mohamed Abu
El-Qomsan vom Vorsitzenden in
feierlicher Form vereidigt.