Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Erklärung von Frau Lea Beifuß vom 21.12.2022 zur Kenntnis und stellt fest, dass sie ihr Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegt.

 


Frau Lea Beifuß hat mit E-Mail vom 21.12.2022 Herrn Bürgermeister Norbert Stumpf mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied niederlegt. Sie bittet den Gemeinderat, sie von ihrem Amt zu entbinden.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann ein Gemeinderatsmitglied sein Amt niederlegen, und zwar jederzeit und ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssten – die Bestimmung erklärt die insoweit abweichende Regelung des Art. 19 Gemeindeordnung (GO) über die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern ausdrücklich für nicht anwendbar.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied muss der Gemeinderat entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen

 

Im Anschluss an die Abstimmung dankt der Vorsitzende GRM Beifuß für die geleistete Arbeit im Gemeinderat.