Beschluss:
SATZUNGSBESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt unter
Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse die von der Planungsgruppe
Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitete
1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“
in der Fassung vom 29.11.2022
*)
als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Bebauungsplan-Änderung
damit in Kraft zu setzen.
Auf Grundlage des vorangegangenen Abwägungsvorgangs des Gemeinderats ist festzustellen, dass keine weitere Planänderung erforderlich ist.
Somit kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 29.11.2022 als Satzung beschlossen werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |