Sitzung: 20.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
28. November 2022
Gemeinde Bubenreuth
Entwicklung des Plangebietes Posteläcker
POSITIONSPAPIER DES GEMEINDERATES ZUR WEITEREN VORGEHENSWEISE
Vorbemerkung
Der Gemeinderat hat sich in 2 Klausuren/Sondersitzungen intensiv mit
dem Vorhaben Posteläcker und der weiteren Vorgehensweise auseinandergesetzt.
Gegenstand der Beratungen waren auch die erforderlichen Anpassungen der
Planungen sowie der Verfahrensweise als Reaktion auf die Ergebnisse der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Das folgende Positionspapier fasst
die wesentlichen Ergebnisse der beiden Klausuren zusammen und soll dem
Vorhabenträger als Leitfaden für die erforderlichen Anpassungen des
Planungskonzeptes dienen.
Grundsätzliches
Der Gemeinderat möchte das Planvorhaben Posteläcker gemeinsam mit dem
Vorhabenträger Schultheiß AG weiter entwickeln und zur Umsetzung bringen.
Die Erhöhung der Lebensqualität der später im Plangebiet lebenden
Menschen und der bereits jetzt in der Gemeinde lebenden Bürgerinnen und Bürger sollen
dabei gleichermaßen handlungsleitend sein.
Im Sinne der Integration der Neubürger in das bestehende soziale Gefüge
der Gemeinde werden weitere Verbesserungen des Planungskonzeptes angestrebt.
Der durch das Plangebiet ausgelöste Einwohnerzuwachs um rund 1.000
Einwohnerinnen und Einwohner und mithin knapp über 20 Prozent ist für eine
Gemeinde der Größenordnung Bubenreuths eine große Herausforderung. Der
Gemeinderat ist sicher andererseits auch der Schwierigkeiten und
wirtschaftlichen Zwänge des Vorhabenträgers bewusst. Dennoch sollte nach
Maßgabe, der im Folgenden geschilderten erforderlichen städtebaulichen
Anpassungen der Einwohnerzuwachs im Plangebiet moderater ausfallen (ohne dass
hier eine verbindliche Richtgröße vorgegeben werden soll).
Städtebau
·
Die Übergänge zur Bestandsbebauung – v.a. zur
Birkenallee, Mozartstraße und Frankenstraße – sollen harmonischer ausgestaltet
werden. Die bestehenden Maßstabssprünge hinsichtlich Kubatur und Geschossigkeit
müssen reduziert werden. Städtebauliche Zusammenhänge mit dem bestehenden Ort
sollen hergestellt bzw. besser ausformuliert werden. Aus Sicht des
Gemeinderates stellen eine reduzierte und/oder gestaffelte Geschossigkeit sowie
alternative Gebäudetypen (bspw. Reihenhäuser) in den Übergangsbereichen Optionen
dar.
In den sich an die Rahmenplanung/das städtebauliche Konzept
anschließenden Planungsphasen wird der Gemeinderat zudem Wert auf eine
abwechslungsreiche Architektur und Fassadengestaltung legen. Eine monotone
Architektursprache wird nicht gewünscht. Mehr Variabilität in der Ausgestaltung
der Gebäude soll erzielt werden. Das Quartier Vauban in der Stadt Freiburg
wurde in der Diskussion als gutes Beispiel angeführt.
Nutzungen
·
Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass
mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten mit einer sozialen Zielbindung für
bezahlbaren Wohnraum zu versehen sind. Im Falle einer Ausgestaltung als
EOF-Wohnungen ist im Sinne sozial stabiler und ausgewogener
Bevölkerungsstrukturen weiterhin auf einen ausgewogenen Mix aus Grundrisstypen
und Einkommensstufen (I bis III) zu achten. Grundsätzlich wird ein Schwerpunkt
im Bereich der 2- und 3-Zimmerwohnungen als bedarfsgerecht befürwortet.
·
Die für ein betreutes Wohnen vorgesehene Zahl
der Wohneinheiten soll erhöht werden.
·
Es soll geprüft und überdacht werden, ob
ergänzend zu den EOF-Wohnungen und den frei vermietbaren Wohnungen eine
Möglichkeit zur Eigentumsbildung vorgesehen werden kann (bspw. ein Baufeld).
·
Das Thema „Pflege im Alter“ muss weiterhin ein
Kernbestandteil des Planungskonzeptes sein. Umgesetzt werden soll ein modernes
Pflegekonzept mit einem Mix aus stationärer Pflege, betreutem Wohnen,
ambulanter Pflege und Tagespflege. In der baulichen Umsetzung der
Pflegeeinrichtung sind die bislang vorgesehene Geschossigkeit sowie die
Umfeldqualitäten (Versiegelung, Grünflächenanteil) nochmals kritisch zu prüfen
und neu auszuformulieren.
·
Die Ansiedlung eines Nahversorgers im
Plangebiet soll weiterhin angestrebt werden. Anzustreben ist eine Reduzierung
der Verkaufsfläche in Verbindung mit der Umsetzung eines alternativen
Betreiberkonzeptes (bspw. Biofachmarkt in Verbindung mit einem
Drogeriefachmarkt und ggf. ergänzenden Ladengeschäften). Unbedingt zu
reduzieren ist die Zahl der den Gewerbeeinheiten zugeordneten Stellplätze. Im
Bebauungsplan kann ggf. eine vom Stellplatzschlüssel abweichende Stellplatzzahl
festgesetzt werden. In der Anordnung der Anlieferungsmöglichkeiten sowie der
Stellplatzanlagen ist der Schutz der Bestandsbebauung vor Immissionen stärker
und besser zu berücksichtigen.
Ökologie
·
Das Planvorhaben soll hinsichtlich einer
klimagerechten Bauweise und der Bauökologie innovativen und modellhaften
Charakter haben („Leuchtturmprojekt“).
·
Das Vorhaben soll unter dem Aspekt der
Nachhaltigkeit im Sinne eines innovativen, energie-, ressourcen- und
kosteneffizienten Bebauungskonzeptes über dessen gesamten Lebenszyklus
umgesetzt werden. Dazu müssen bereits in der frühen Planungsphase die Weichen
für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen gestellt werden.
·
In den an die Rahmenplanung anschließenden
Planungsphasen ist dazu ein stimmiges, nachhaltiges Gesamtkonzept vorzulegen.
·
Gründächer und Fassadenbegrünung tragen nicht
nur zur Erhöhung der Biodiversität bei, sondern leisten einen wichtigen Beitrag
zur Beschattung und Kühlung der Gebäude. Die Nutzung regenerativer
Energiequellen in Form von Solaranlagen (in der thermischen und/oder
Photovoltaik Variante) ist vorzusehen.
·
Die rechtlichen Vorgaben des
Gebäudeenergiegesetzes GEG (Rechtskraft seit 1. November 2020) sind selbstverständlich
zu berücksichtigen, es sollte jedoch ein klimaneutrales Quartier angestrebt
werden.
·
Ein Gutachten zum Luftaustausch ist zu
erstellen und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Freianlagen und Grünflächen
·
In der Überarbeitung des Rahmenplans ist die
Integration eines Grün- und Freiflächenkonzeptes unabdingbar. Das Grün- und
Freiflächenkonzept muss für das Plangebiet autark schlüssig sein. Alle für das
Plangebiet erforderlichen Grün,- Frei- und Sportflächen sind im Plangebiet
vorzusehen.
·
Aufgabe der Freiflächen- und Grünanlagenplanung
ist es auch, ein schlüssiges Entwässerungskonzept für das Plangebiet
auszuarbeiten. Dabei spielen die Themen Versickerung und nachhaltiger Umgang
mit dem Regenwasser (Zisternen) eine besondere Rolle.
·
Bestehende, erhaltenswerte Gehölzstrukturen und
Baumbestände sollen in die Freiflächen- und Grünanlagenplanung integriert
werden.
·
Im Grünordnungsplan sind ausreichend Großbäume
vorzusehen (bspw. zur Einfassung und Verschattung der Erschließungswege und
-straßen).
·
Die im Plangebiet zu verortenden Frei- und
Sportflächen sollen auch für die außerhalb des Plangebietes wohnenden Menschen
nutzbar sein und einen Mehrwert darstellen.
Ruhender und fließender Verkehr
·
Das Plangebiet ist weitgehend als autofreies
und verkehrsberuhigtes Quartier anzulegen. Eine von der Stellplatzsatzung
abweichende, reduzierte Festsetzung zur Zahl der Stellplätze ist in
Abhängigkeit von einem schlüssigen Mobilitätskonzept (Car-Sharing,
On-Demand-Angebote) möglich bzw. wird dies angestrebt.
·
Im Rahmenplan soll die radverkehrsbezogene
Infrastruktur dargestellt werden. Dazu zählen zeitgemäße und sinnvoll verortete
Abstellmöglichkeiten sowie die Trassenführung der in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden Radverkehrsanbindung in Verlängerung der nördlichen Frankenstraße.
·
In der Überarbeitung des Planungskonzeptes ist
ein weitgehender Verzicht auf Tiefgaragen vorzusehen. Alternativ sind Parkdecks
zu verorten und auszugestalten. Dabei muss das Planungskonzept Möglichkeiten
für eine modulare, später ggf. erforderliche Erweiterung der oberirdischen
Stellplatzanlagen vorsehen. Zu prüfen ist, ob Parkdecks nicht in den
Lärmschutzriegel (geplante EOF-Wohnungen) parallel zur Bahntrasse und
Bundesautobahn integriert werden können.
·
Die innere und äußere Erschließung des Plangebietes
sind auf die Ergebnisse des in Erarbeitung befindlichen Verkehrsgutachtens
abzustimmen. Eine nördliche Erschließung des Plangebietes für den PKW-Verkehr
über die Frankenstraße ist im Planungskonzept vorzusehen. Die Erschließung
insgesamt dient dabei der Anfahrbarkeit des Quartiers von Norden und Süden
kommend, das Quartier selbst ist von einem Durchgangsverkehr freizuhalten. Auf
Basis des Verkehrsgutachtens soll zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger
eine sachgerechte und angemessene Aufteilung der Folgekosten für die
Nord-Süd-Erschließung (Rad und PKW) vereinbart werden.
·
Die Erschließung des Plangebietes von Norden
und Süden gleichermaßen erscheint auch vor dem Hintergrund des städtebaulichen
Ziels der Gemeinde, die beiden Siedlungsbereiche zusammenwachsen zu lassen,
erforderlich.
Information und Einbindung der Bürgerschaft
Die formale Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch einen umfassenden
informellen Beteiligungsprozess vorbereitet und begleitet werden.
Dazu sind folgende Beteiligungsschritte vorgesehen:
·
Zeitnahe, öffentliche GR-Sitzung mit
Bekanntgabe des vorliegenden Positionspapiers als Reaktion auf die frühzeitige
Beteiligung. Vorstellung der weiteren geplanten Beteiligungsschritte.
·
Zeitnahes Erscheinen der 2. Sonderausgabe
„Posteläcker“ mit detaillierter Darstellung des Sachstands.
·
Parallel: Überarbeitung des Planungskonzeptes
und Ausarbeitung von 3 Lösungsvarianten durch den Vorhabenträger.
·
Bürgerforum I: Vorstellung der vorliegenden
Fachgutachten: soziale Infrastruktur, Wirtschaftlichkeit, Verkehr,
Erschließung. Externe Moderation, „Themenecken“ mit den unterschiedlichen
Fachplanern.
·
Bürgerforum II: Vorstellung und Diskussion der
Lösungsvarianten (inkl. Modell)
·
Vertiefung und Ausarbeitung der Vorzugsvariante
(Entscheidung GR unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung)
·
Vorstellung der ausgearbeiteten Vorzugsvariante
im GR durch den Vorhabenträger
·
Vorstellung der ausgearbeiteten Vorzugsvariante
in einem Bürgerforum III inkl. aktualisierter Fachgutachten
·
3. Sonderausgabe „Posteläcker“
·
erneute Auslegung des überarbeiteten
Bebauungsplanentwurfs
Die Ausarbeitung von 3 Lösungsvarianten ist für einen ernst gemeinten
und ernst genommenen Diskussionsprozess mit der Öffentlichkeit/Bürgerschaft
unabdingbar. Als Lösungsvarianten können auch unterschiedliche Lösungsansätze
für Teilbereiche eines überarbeiteten Gesamtkonzeptes unterbreitet werden. Die
Lösungsansätze sind der Öffentlichkeit in den Bürgerforen unter anderem an
einem maßstabsgerechten Modell vorzustellen und zu erläutern.
Sachverhalt:
Im Zeitraum vom 5. Juli 2022 bis einschließlich 12. August 2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Posteläcker“ statt. Während dieser über 5 Wochen laufenden Bürgerbeteiligung sind zahlreiche Stellungnahmen und Anregungen der Bürger bei der Verwaltung eingegangen. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben diese Einwendungen und Wünsche sorgfältig geprüft und gewissenhaft ausgewertet.
Der Gemeinderat verabschiedet nun das Positionspapier, das dem Bauträger Schultheiß Projektentwicklung AG als Pflichtenheft zur weiteren Umsetzung der Planung vorgelegt wird.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |
Gemeinderatsmitglied Johannes Eger hat aus persönlichen Gründen an der Abstimmung nicht teilgenommen.