Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

28. November 2022

Gemeinde Bubenreuth

Entwicklung des Plangebietes Posteläcker

 

POSITIONSPAPIER DES GEMEINDERATES ZUR WEITEREN VORGEHENSWEISE

 

Vorbemerkung

Der Gemeinderat hat sich in 2 Klausuren/Sondersitzungen intensiv mit dem Vorhaben Posteläcker und der weiteren Vorgehensweise auseinandergesetzt. Gegenstand der Beratungen waren auch die erforderlichen Anpassungen der Planungen sowie der Verfahrensweise als Reaktion auf die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Das folgende Positionspapier fasst die wesentlichen Ergebnisse der beiden Klausuren zusammen und soll dem Vorhabenträger als Leitfaden für die erforderlichen Anpassungen des Planungskonzeptes dienen.

 

Grundsätzliches

Der Gemeinderat möchte das Planvorhaben Posteläcker gemeinsam mit dem Vorhabenträger Schultheiß AG weiter entwickeln und zur Umsetzung bringen.

Die Erhöhung der Lebensqualität der später im Plangebiet lebenden Menschen und der bereits jetzt in der Gemeinde lebenden Bürgerinnen und Bürger sollen dabei gleichermaßen handlungsleitend sein.

Im Sinne der Integration der Neubürger in das bestehende soziale Gefüge der Gemeinde werden weitere Verbesserungen des Planungskonzeptes angestrebt.

Der durch das Plangebiet ausgelöste Einwohnerzuwachs um rund 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner und mithin knapp über 20 Prozent ist für eine Gemeinde der Größenordnung Bubenreuths eine große Herausforderung. Der Gemeinderat ist sicher andererseits auch der Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Zwänge des Vorhabenträgers bewusst. Dennoch sollte nach Maßgabe, der im Folgenden geschilderten erforderlichen städtebaulichen Anpassungen der Einwohnerzuwachs im Plangebiet moderater ausfallen (ohne dass hier eine verbindliche Richtgröße vorgegeben werden soll).

 

Städtebau

·   Die Übergänge zur Bestandsbebauung – v.a. zur Birkenallee, Mozartstraße und Frankenstraße – sollen harmonischer ausgestaltet werden. Die bestehenden Maßstabssprünge hinsichtlich Kubatur und Geschossigkeit müssen reduziert werden. Städtebauliche Zusammenhänge mit dem bestehenden Ort sollen hergestellt bzw. besser ausformuliert werden. Aus Sicht des Gemeinderates stellen eine reduzierte und/oder gestaffelte Geschossigkeit sowie alternative Gebäudetypen (bspw. Reihenhäuser) in den Übergangsbereichen Optionen dar.

 

In den sich an die Rahmenplanung/das städtebauliche Konzept anschließenden Planungsphasen wird der Gemeinderat zudem Wert auf eine abwechslungsreiche Architektur und Fassadengestaltung legen. Eine monotone Architektursprache wird nicht gewünscht. Mehr Variabilität in der Ausgestaltung der Gebäude soll erzielt werden. Das Quartier Vauban in der Stadt Freiburg wurde in der Diskussion als gutes Beispiel angeführt.

 

Nutzungen

·   Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten mit einer sozialen Zielbindung für bezahlbaren Wohnraum zu versehen sind. Im Falle einer Ausgestaltung als EOF-Wohnungen ist im Sinne sozial stabiler und ausgewogener Bevölkerungsstrukturen weiterhin auf einen ausgewogenen Mix aus Grundrisstypen und Einkommensstufen (I bis III) zu achten. Grundsätzlich wird ein Schwerpunkt im Bereich der 2- und 3-Zimmerwohnungen als bedarfsgerecht befürwortet.

·   Die für ein betreutes Wohnen vorgesehene Zahl der Wohneinheiten soll erhöht werden.

·   Es soll geprüft und überdacht werden, ob ergänzend zu den EOF-Wohnungen und den frei vermietbaren Wohnungen eine Möglichkeit zur Eigentumsbildung vorgesehen werden kann (bspw. ein Baufeld).

·   Das Thema „Pflege im Alter“ muss weiterhin ein Kernbestandteil des Planungskonzeptes sein. Umgesetzt werden soll ein modernes Pflegekonzept mit einem Mix aus stationärer Pflege, betreutem Wohnen, ambulanter Pflege und Tagespflege. In der baulichen Umsetzung der Pflegeeinrichtung sind die bislang vorgesehene Geschossigkeit sowie die Umfeldqualitäten (Versiegelung, Grünflächenanteil) nochmals kritisch zu prüfen und neu auszuformulieren.

·   Die Ansiedlung eines Nahversorgers im Plangebiet soll weiterhin angestrebt werden. Anzustreben ist eine Reduzierung der Verkaufsfläche in Verbindung mit der Umsetzung eines alternativen Betreiberkonzeptes (bspw. Biofachmarkt in Verbindung mit einem Drogeriefachmarkt und ggf. ergänzenden Ladengeschäften). Unbedingt zu reduzieren ist die Zahl der den Gewerbeeinheiten zugeordneten Stellplätze. Im Bebauungsplan kann ggf. eine vom Stellplatzschlüssel abweichende Stellplatzzahl festgesetzt werden. In der Anordnung der Anlieferungsmöglichkeiten sowie der Stellplatzanlagen ist der Schutz der Bestandsbebauung vor Immissionen stärker und besser zu berücksichtigen.

 

Ökologie

·   Das Planvorhaben soll hinsichtlich einer klimagerechten Bauweise und der Bauökologie innovativen und modellhaften Charakter haben („Leuchtturmprojekt“).

·   Das Vorhaben soll unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit im Sinne eines innovativen, energie-, ressourcen- und kosteneffizienten Bebauungskonzeptes über dessen gesamten Lebenszyklus umgesetzt werden. Dazu müssen bereits in der frühen Planungsphase die Weichen für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen gestellt werden.

·   In den an die Rahmenplanung anschließenden Planungsphasen ist dazu ein stimmiges, nachhaltiges Gesamtkonzept vorzulegen.

·   Gründächer und Fassadenbegrünung tragen nicht nur zur Erhöhung der Biodiversität bei, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschattung und Kühlung der Gebäude. Die Nutzung regenerativer Energiequellen in Form von Solaranlagen (in der thermischen und/oder Photovoltaik Variante) ist vorzusehen.

·   Die rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG (Rechtskraft seit 1. November 2020) sind selbstverständlich zu berücksichtigen, es sollte jedoch ein klimaneutrales Quartier angestrebt werden.

·   Ein Gutachten zum Luftaustausch ist zu erstellen und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

 

Freianlagen und Grünflächen

·   In der Überarbeitung des Rahmenplans ist die Integration eines Grün- und Freiflächenkonzeptes unabdingbar. Das Grün- und Freiflächenkonzept muss für das Plangebiet autark schlüssig sein. Alle für das Plangebiet erforderlichen Grün,- Frei- und Sportflächen sind im Plangebiet vorzusehen.

·   Aufgabe der Freiflächen- und Grünanlagenplanung ist es auch, ein schlüssiges Entwässerungskonzept für das Plangebiet auszuarbeiten. Dabei spielen die Themen Versickerung und nachhaltiger Umgang mit dem Regenwasser (Zisternen) eine besondere Rolle.

·   Bestehende, erhaltenswerte Gehölzstrukturen und Baumbestände sollen in die Freiflächen- und Grünanlagenplanung integriert werden.

·   Im Grünordnungsplan sind ausreichend Großbäume vorzusehen (bspw. zur Einfassung und Verschattung der Erschließungswege und -straßen).

·   Die im Plangebiet zu verortenden Frei- und Sportflächen sollen auch für die außerhalb des Plangebietes wohnenden Menschen nutzbar sein und einen Mehrwert darstellen.

 

Ruhender und fließender Verkehr

·   Das Plangebiet ist weitgehend als autofreies und verkehrsberuhigtes Quartier anzulegen. Eine von der Stellplatzsatzung abweichende, reduzierte Festsetzung zur Zahl der Stellplätze ist in Abhängigkeit von einem schlüssigen Mobilitätskonzept (Car-Sharing, On-Demand-Angebote) möglich bzw. wird dies angestrebt.

·   Im Rahmenplan soll die radverkehrsbezogene Infrastruktur dargestellt werden. Dazu zählen zeitgemäße und sinnvoll verortete Abstellmöglichkeiten sowie die Trassenführung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Radverkehrsanbindung in Verlängerung der nördlichen Frankenstraße.

·   In der Überarbeitung des Planungskonzeptes ist ein weitgehender Verzicht auf Tiefgaragen vorzusehen. Alternativ sind Parkdecks zu verorten und auszugestalten. Dabei muss das Planungskonzept Möglichkeiten für eine modulare, später ggf. erforderliche Erweiterung der oberirdischen Stellplatzanlagen vorsehen. Zu prüfen ist, ob Parkdecks nicht in den Lärmschutzriegel (geplante EOF-Wohnungen) parallel zur Bahntrasse und Bundesautobahn integriert werden können.

·   Die innere und äußere Erschließung des Plangebietes sind auf die Ergebnisse des in Erarbeitung befindlichen Verkehrsgutachtens abzustimmen. Eine nördliche Erschließung des Plangebietes für den PKW-Verkehr über die Frankenstraße ist im Planungskonzept vorzusehen. Die Erschließung insgesamt dient dabei der Anfahrbarkeit des Quartiers von Norden und Süden kommend, das Quartier selbst ist von einem Durchgangsverkehr freizuhalten. Auf Basis des Verkehrsgutachtens soll zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger eine sachgerechte und angemessene Aufteilung der Folgekosten für die Nord-Süd-Erschließung (Rad und PKW) vereinbart werden.

·   Die Erschließung des Plangebietes von Norden und Süden gleichermaßen erscheint auch vor dem Hintergrund des städtebaulichen Ziels der Gemeinde, die beiden Siedlungsbereiche zusammenwachsen zu lassen, erforderlich.

 

Information und Einbindung der Bürgerschaft

Die formale Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch einen umfassenden informellen Beteiligungsprozess vorbereitet und begleitet werden.

Dazu sind folgende Beteiligungsschritte vorgesehen:

·   Zeitnahe, öffentliche GR-Sitzung mit Bekanntgabe des vorliegenden Positionspapiers als Reaktion auf die frühzeitige Beteiligung. Vorstellung der weiteren geplanten Beteiligungsschritte.

·   Zeitnahes Erscheinen der 2. Sonderausgabe „Posteläcker“ mit detaillierter Darstellung des Sachstands.

·   Parallel: Überarbeitung des Planungskonzeptes und Ausarbeitung von 3 Lösungsvarianten durch den Vorhabenträger.

·   Bürgerforum I: Vorstellung der vorliegenden Fachgutachten: soziale Infrastruktur, Wirtschaftlichkeit, Verkehr, Erschließung. Externe Moderation, „Themenecken“ mit den unterschiedlichen Fachplanern.

·   Bürgerforum II: Vorstellung und Diskussion der Lösungsvarianten (inkl. Modell)

·   Vertiefung und Ausarbeitung der Vorzugsvariante (Entscheidung GR unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung)

·   Vorstellung der ausgearbeiteten Vorzugsvariante im GR durch den Vorhabenträger

·   Vorstellung der ausgearbeiteten Vorzugsvariante in einem Bürgerforum III inkl. aktualisierter Fachgutachten

·   3. Sonderausgabe „Posteläcker“

·   erneute Auslegung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs 

Die Ausarbeitung von 3 Lösungsvarianten ist für einen ernst gemeinten und ernst genommenen Diskussionsprozess mit der Öffentlichkeit/Bürgerschaft unabdingbar. Als Lösungsvarianten können auch unterschiedliche Lösungsansätze für Teilbereiche eines überarbeiteten Gesamtkonzeptes unterbreitet werden. Die Lösungsansätze sind der Öffentlichkeit in den Bürgerforen unter anderem an einem maßstabsgerechten Modell vorzustellen und zu erläutern.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Zeitraum vom 5. Juli 2022 bis einschließlich 12. August 2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Posteläcker“ statt. Während dieser über 5 Wochen laufenden Bürgerbeteiligung sind zahlreiche Stellungnahmen und Anregungen der Bürger bei der Verwaltung eingegangen. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben diese Einwendungen und Wünsche sorgfältig geprüft und gewissenhaft ausgewertet.

 

Der Gemeinderat verabschiedet nun das Positionspapier, das dem Bauträger Schultheiß Projektentwicklung AG als Pflichtenheft zur weiteren Umsetzung der Planung vorgelegt wird.

 

 


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

0

Stimmen

 

Gemeinderatsmitglied Johannes Eger hat aus persönlichen Gründen an der Abstimmung nicht teilgenommen.