Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
„Satzung der Gemeinde
Bubenreuth
zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Vom (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638), erlässt
die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 20.12.2018 wird wie
folgt geändert:
In §
10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „1,65 EUR“ durch den Betrag „1,69 EUR“
ersetzt.
In §
10a Abs. 6 wird der Betrag „0,27 EUR“ durch den Betrag „0,29 EUR“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
(Ausfertigung)“
Auf den in TOP 85, Vorlage 108/2022, dargestellten Sachverhalt wird Bezug genommen.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |