Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) darf der Kalkulationszeitraum („Bemessungszeitraum“) für Benutzungsgebühren längstens vier Jahre betragen. In einem Kalkulationszeitraum auftretende Kostenüberdeckungen/-unterdeckungen sind innerhalb des darauffolgenden auszugleichen.

 

Das bedeutet, dass Überschüsse bzw. Fehlbeträge des vorangegangenen Kalkulationszeitraums in den folgenden vorzutragen sind. Ein Vortrag in einen späteren Kalkulationszeitraum ist nach den Vorschriften des KAG unzulässig.

 

Unsere letzten Gebührenkalkulationen für Wasser- und Abwassergebühren erfolgten im Jahr 2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022. Eine neue Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren war aufgrund des auslaufenden Kalkulationszeitraumes notwendig.

 

Mit der Gebührenkalkulation der Wasser- und Abwassergebühren wurde das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte/Röder beauftragt.

 

Die Kalkulation ergab folgende Gebühren:

Wassergebühr:                                       2,22 €/m³

Schmutzwassergebühr:                       1,69 €/m³

Niederschlagswassergebühr              0,29 €/m²