Beschluss:
BERICHT
über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zur
1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/29„Sportgelände Steinbuckel II"
der
Gemeinde Bubenreuth
Stand: 09.11.2022
1. Änderung des BBP Nr. 5/29 "Sportgelände Steinbuckel
II", Gemeinde Bubenreuth Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.09. bis einschließlich 28.10.2022 mit Schreiben vom 28.09.2022 hier: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis und Abwägung
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Stellungnahme |
Ergebnis der Prüfung und Abwägung |
1.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt (24.10.2022) Die
Träger öffentlicher Belange im Landratsamt Erlangen-Höchstadt nehmen zum o.
g. Bebauungsplan-Entwurf nachfolgend Stellung: Baurechtliche/Planungsrechtliche
Würdigung: - lm Planteil ist im Süden des
Geltungsbereichs eine schraffierte Fläche ersichtlich, aber nicht in der
Legende erklärt. Dies sollte noch nachgeholt werden. (Es geht vermutlich um Abwasser.) - In der Präambel jeweils von
Planteil und Begründung ist der Rechtsstand zum BauGB nicht ganz aktuell.
Dies wäre zu aktualisieren. - Das Baufenster und dessen
Situierung ist nicht bemaßt. Für eine leichtere baurechtliche Beurteilung (z. B.
Freisteller oder nicht) und eine einfachere Kontrolle wäre dies sehr hilfreich. Würdigung
des SG 40.2, Immissionsschutz: Es
bestehen keine Einwände, allerdings wird sinngemäß auf die Ziffer 2.5 der immissionsschutzfachlichen
Stellungnahme vom 07.10.2020 (siehe Anlage) verwiesen. (Stellungnahme – auf die Inhalte
reduziert - vom 07.10.2020: Es bestehen keine Einwände, allerdings
wird auf die nachfolgende Ziffer 2.5 verwiesen. 2.5 Es wird ausdrückliche darauf
hingewiesen, dass eine schallimmissionsschutztechnische Nutzung der
unterschiedlichen Flächen (Jugendspieleinrichtungen, Sportanlagen),
insbesondere auch unter dem Aspekt der Vorbelastung, grundsätzlich den
Annahmen des Schallgutachters entsprechen soll. Soweit hierüber, z. B.
infolge fehlender oder unvollständiger genehmigungsrechtlicher Vorgaben,
keine abschließenden oder vom Schallgutachten abweichenden Regelungen bestehen,
sollte dieser Punkt im Rahmen des anstehenden Bebauungsplanverfahrens geklärt
werden. Weiter wird vorsorglich auf den
Entwurf des Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland
hingewiesen, wodurch u. a. weitergehende Regelungen zu
Beleuchtungsanlagen festgelegt werden sollen.) Würdigung
des SG 40.1, Umweltamt: Keine
Einwände Würdigung
des SG 40.2, Naturschutz: Keine
Einwände Würdigung
des SG 13, Klimaschutz: Keine
Bedenken Würdigung
des SG 61.2, Verkehrssicherheit: Keine
Bedenken Würdigung
des SG 24, Öffentlicher Personennahverkehr: Keine
Einwände Würdigung
des SG 41, Kommunale Abfallwirtschaft: Keine
Einwände Würdigung
des SG 73, Hygiene: Nach
Kenntnisstand des Gesundheitsamtes liegt das Planungsgebiet nicht in einem Wasserschutzgebiet. Altlasten
in diesem Bereich sind derzeit nicht bekannt. Diese können aber von Seiten
des Gesundheitsamtes nicht ausgeschlossen werden. Aus
infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht bestehen aus Sicht des Gesundheitsamtes
gegen das Vorhaben keine Einwände. Würdigung
des SG 13, Radverkehrsbeauftragter: Keine
Einwände Würdigung
des Kreisbaumeisters: Keine
Bedenken |
Der
Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt dazu wie
folgt: Baurechtliche/Planungsrechtliche
Würdigung: - Die Legende wird hinsichtlich
dieser Signatur für Flächen für die Abwasserbeseitigung ergänzt - Die Präambel wird bezüglich des Rechtsstands
des BauGB aktualisiert -
Baufenster und Situierung werden bemaßt Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 40.2, Immissionsschutz: Die
Mitteilung, dass keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich
der Stellungnahme vom 07.10.2020 wird auf die entsprechende Abwägung im
damaligen B-Plan-Verfahren vom 15.12.2020 verwiesen. (Abwägung vom 15.12.2020: Der Gemeinderat der Gemeinde
Bubenreuth nimmt zur Kenntnis, dass gegen den BBP/GOP keine Einwände
bestehen. Wie bereits bisher im Rahmen des bestehenden Sportstättenbetriebes
zutreffend, so wird die Gemeinde Bubenreuth auch im Bereich der geplanten
Erweiterungsflächen dafür Sorge tragen, dass die dem Gutachten zugrunde
gelegten Ansätze auch in der Realität eingehalten werden, dies gilt in
besonderem Maße für die Einhaltung etwaiger Auflagen zum Immissionsschutz
in der noch erforderlichen
Baugenehmigung. Bei Zuwiderhandlungen schritt die Gemeinde bereits bislang
ein und sie wird dies auch zukünftig tun. Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. Die Gemeinde Bubenreuth verweist auf ihre diesbezüglich bereits
vorhandenen, sehr dezidierten Festsetzungen,
mit denen sie die Belange des Insektenschutzes berücksichtigt. Sollte sich ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Gesetzes zukünftig weiterer Handlungsbedarf ergeben, wird die Gemeinde
hier entsprechend tätig werden.) Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 40.1, Umweltamt: Die
Mitteilung „Keine Einwände“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 40.2, Naturschutz: Die
Mitteilung „Keine Einwände“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 13, Klimaschutz: Die
Mitteilung „Keine Bedenken“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 61.2, Verkehrssicherheit: Die
Mitteilung „Keine Bedenken“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 24, Öffentlicher Personennahverkehr: Die
Mitteilung „Keine Einwände“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 41, Kommunale Abfallwirtschaft: Die
Mitteilung „Keine Einwände“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 73, Hygiene: Die
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zum
Thema Altlasten wird auf das Kapitel 10.4 im Umweltbericht verwiesen, wonach
mit Altlasten im Plangebiet nicht zu rechnen ist. In diesem Kapitel ist auch
die Vorgehensweise beschrieben, falls doch ein Altlastenverdacht auftritt. Dass
aus infektions- und trinkwasserhygienischer Sicht gegen das Vorhaben keine
Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des SG 13, Radverkehrsbeauftragter: Die
Mitteilung „Keine Einwände“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Würdigung
des Kreisbaumeisters: Die
Mitteilung „Keine Bedenken“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 |
2. Regierung von Mittelfranken
(30.09.2022) Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“ bezieht sich auf den Bereich des Sondergebietes
Tennisplatz. Darin bestimmen sich Lage (Verlagerung nach Osten) und Anzahl
der Vollgeschosse (2 statt 1) des Vereinsheimes neu. Die Änderungen sind landesplanerisch nicht relevant,
Einwendungen aus landesplanerischer Sicht sind daher nicht zu erheben. |
Die
Mitteilung, dass die Änderungen landesplanerisch nicht relevant sind und
daher Einwendungen aus landesplanerischer Sicht nicht zu erheben sind, wird
zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 |
3. Planungsverband Region Nürnberg
(06.10.2022) Wir
bedanken uns für die Beteiligung an o. g. Verfahren. Unsere
Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Gutachten des
Regionsbeauftragten. Gutachten des Regionsbeauftragten
(05.110.2022): Es
wurde festgestellt, dass das o. g. Vorhaben der Gemeinde Bubenreuth eine
unwesentliche Änderung eines bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes
darstellt. Eine
Behandlung im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich. |
Die
Mitteilung des Regionsbeauftragten, dass das Vorhaben eine unwesentliche
Änderung darstellt und daher keine Behandlung im Planungsausschuss
erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 |
4. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
(26.10.2022) (Formblatt, Ausführungen nur unter Punkt
2.5) 2.5 Sonstige fachliche Informationen
und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert
nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Allgemein/Bodenschutz Unsere Belange hinsichtlich bodenschonender
Bauausführung, Schutz des Mutterbodens, zum Aufbau der durchwurzelbaren
Bodenschicht sowie zum Verbot permanenter Grundwasserabsenkungen, der
Genehmigungspflicht von Bauwasserhaltungen und der Empfehlung vor Baubeginn
durch Untergrunderkundungen den Grundwasserstand zu ermitteln, sind im
Umweltbericht enthalten. Gewässer Unsere Belange hinsichtlich bestehender
Entwässerungsanlagen (wie z. B. Drainagesammler, Gräben usw.) wurden durch
den Vorhabensträger berücksichtigt. Wir empfehlen, vor allem im Hinblick auf zunehmende
Starkniederschläge, Hausöffnungen (Kellerschächte, Hauseingänge,
Tiefgarageneinfahrten, o. ä.) immer etwas erhöht über Gelände- und
Straßenniveau vorzusehen und Keller als dichte Wannen auszubilden. Wir verweisen auf die Schutzmaßnahmen bei
Starkregenereignissen gemäß der Bürgerbroschüre „Leitfaden Starkregen –
Objektschutz und bauliche Vorsorge“. |
Der
Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt zu den
einzelnen Aspekten wie folgt: Allgemein/Bodenschutz Die
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 Gewässer Die
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zum
Thema Starkregenniederschläge wird ein entsprechender Hinweis in den Textteil
aufgenommen, in dem auch auf die genannte Bürgerbroschüre Bezug genommen
wird. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 |
5. Gemeinde Langensendelbach (Beschluss vom
14.11.2022) Die Gemeinde Langensendelbach sieht durch die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“ der
Gemeinde Bubenreuth keine Berührung eigener Belange. |
Die
Mitteilung, dass die Gemeinde Langensendelbach keine Berührung eigener
Belange sieht, wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 |
6. Gemeinde Möhrendorf (30.09.2022) Nach Rücksprache mit unserem 1. Bürgermeister
Fischer kann ich Ihnen mitteilen, dass die Gemeinde Möhrendorf keine Einwände
gegen die o.g. Bauleitplanung hat. |
Die
Mitteilung, dass die Gemeinde Möhrendorf keine Einwände hat, wird zur
Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 |
7. Stadt Erlangen (25.10.2022) „Keine
Äußerung“ |
Die
Mitteilung „Keine Äußerung“ wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: ja:
14 nein: 0 |
1. Änderung des BBP Nr. 5/29 "Sportgelände Steinbuckel
II", Gemeinde Bubenreuth
Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
29.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022 mit Schreiben vom 28.09.2022
hier: nachfolgende Prüfung
der Stellungnahmen mit Ergebnis und Abwägungsvorschlägen.
Der
Vorsitzende schlägt vor, über die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen en bloc abzustimmen.
Dagegen wird seitens des Gremiums kein Einwand erhoben.
Der
Gemeinderat beschließt wie folgt:
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