Sitzung: 05.12.2022 Bauausschuss
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Herr Dr. Stefan Höhns berichtet im Namen
der Freiwald-Michalzik-Stiftung von den Stiftungszielen.
Ein Drittel der Stiftungserlöse fließen in
die evangelische Lukas-Gemeinde, ein Drittel fließt in die Gesamtkirche/Dekanat
und ein Drittel dient der Vermögenaufrechterhaltung des Stiftungsvermögens.
Im Vordergrund stehen ausschließlich
soziale und kirchliche Zwecke.
Herr Architekt Tim Gräßel erläutert die
Machbarkeitsstudie. Mit dem vorliegenden Bebauungskonzept soll eine
energieautarke Siedlung entstehen, die fünf Häuser mit jeweils bis zu 5
barrierefreien Wohnungen sollen angelehnt an den Energiestandard KFW 40 oder
besser in Holzbauweise auf Drehfundamenten oder Ständerbauweise und mit einer
leichten Intensivbegrünung „Bienenweide“ oder „Heidedach“ mit ergänzenden
PV-Anlagen errichtet werden und sollen vermietet werden. Ziel ist eine
mikroinvasive Implementierung der Gebäude ohne Unterkellerung zur Schonung des
Waldgrundstücks. Die GRZ liegt bei 0,13 und die GFZ bei 0,38 (innerhalb der
rosa dargestellten Baugrenzen). Die historischen Weiher werden erhalten und
sollen dem dort befindlichen Kammmolch weiterhin als Habitat dienen. Für die
Bauzeit soll der Schutz deren Lebensraums durch Zäune gesichert werden. Der
Baubeginn soll zunächst mit den zwei südlichen Häusern gestartet werden, die
drei nördlichen Gebäude sollen in einem späteren Bauabschnitt realisiert
werden.
Auf Nachfrage von Herrn Stoyan, warum auf
dem Grundstück Baumfällarbeiten stattgefunden haben, erläutert Frau Pfarrerin
Stahlmann, dass lediglich Sturmschäden beseitigt wurden.
Der Vorsitzende Johann Karl erläutert, dass
nach dem Abbruch der Bestandsgebäude kein Baurecht mehr besteht. Das im Jahre
2012 von der Gemeinde Bubenreuth durchgeführte Bebauungsplanverfahren zur
Schaffung eines Baurechts wurde auf Grund des Klageverfahrens der
Grundstückseigentümer vor dem Verwaltungsgericht für nichtig erklärt und das
Baurecht aufgehoben. Zwischenzeitlich hat sich der Gemeinderat anderen
Bebauungsplanprojekten wie Posteläcker und Hoffeld gewidmet, die höchste
Priorität genießen. Hierzu liegt ein Grundsatzbeschluss des Bauausschusses vom
17.05.2022 vor. Weiterhin liegt ein Grundsatzbeschluss vom 12.11.2022 vor,
wonach die durch ein Bauvorhaben entstehenden Folgekosten von den
Vorhabensträgern finanziell zu übernehmen sind.
Gemeinderatsmitglied Leyh stellt eine
starke Abweichung vom damaligen Bebauungsplanentwurf fest sowie eine hohe
Nachverdichtung. Die 30 Wohneinheiten werden Kinderbetreuungsplätze für 10-15
Kinder auslösen, für die dann mangels einer ÖPNV-Verbindung ein Bringdienst zur
KITA oder Grundschule organisiert werden müsste. Löschwasserversorgung und
Erschließungsfragen müssten noch mit der zuständigen Stadt Erlangen abgestimmt
werden.
Gemeinderatsmitglied Zeilmann erläutert,
dass es sich zwar um ein städtebaulich interessantes Projekt, aber zu einem
falschen Zeitpunkt und infrastrukturelle Themen noch ungelöst sind.
Gemeinderatsmitglied stellt fest, dass der
klare Fokus momentan auf der Entwicklung des Baugebiets Posteläcker besteht,
hier sind die Grenzen den Wohnbaubedarfs gemäß der Landesentwicklung
vorgegeben. Gemäß der jetzigen Beschlusslage des Gemeinderats, wonach die
Entwicklung der Posteläcker die Priorität haben, kann er dem Projekt derzeit
nicht zustimmen und würde ohnehin noch bedarf haben, hierüber innerhalb seiner
Fraktion nachzudenken.
Nach Vortrag und Beratung fasst Johann Karl
als Vorsitzender zusammen, dass aus vorgenannten Gründen kein positiver
Beschluss zum Start eines Bebauungsplanverfahrens gefasst werden kann. Sollte
zukünftig festgestellt werden, dass nach dem Projekt Posteläcker der
Landesentwicklungsplan weitere Kapazitäten bezüglich des Wohnraumbedarfs
ermöglicht und sich eine Wachstumsperspektive eröffnet, steht es dem
Gemeinderat frei, sich erneut mit dem Thema zu befassen.