Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Bubenreuth über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie
für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung der Gemeinde Bubenreuth über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen – Friedhofsgebührensatzung – FGS vom 17. Dezember 2019 wird wie folgt geändert:
In § 6 Nr. 9 wird der Betrag „14,00 €“ durch den Betrag „17,00 €“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt
am 01.10.2022 in Kraft.
(Ausfertigung)
Aufgrund einer Preiserhöhung des Herstellers müssen die Gebühren für die Beschriftung der Urnennische in Bronzeschrift pro Buchstaben (§ 6 Nr. 9 FGS) angepasst werden.
Beim Erlass der Satzung im Dezember 2019 kostete ein Buchstabe inklusive der Versandkosten noch 13,55 € Brutto. Im Jahr 2020 erhöhte sich der Preis bereits auf 13,85 €. Diese Preiserhöhung konnte durch die fällige Gebühr laut FGS in Höhe von 14,00 € pro Buchstaben abgefangen werden.
Die erneute Erhöhung im Juni 2022 auf nunmehr 15,00 € Brutto kann diese Erhöhung nicht mehr abfangen. Die Verwaltung empfiehlt die Anpassung und Erhöhung der Gebühr auf 17,00 € pro Buchstaben. In diesem Betrag ist dann die Verwaltungsgebühr mit enthalten.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |