Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Bubenreuth über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung der Gemeinde Bubenreuth über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen – Friedhofsgebührensatzung – FGS vom 17. Dezember 2019 wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Nr. 9 wird der Betrag „14,00 €“ durch den Betrag „17,00 €“ ersetzt.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 01.10.2022 in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)


Aufgrund einer Preiserhöhung des Herstellers müssen die Gebühren für die Beschriftung der Urnennische in Bronzeschrift pro Buchstaben (§ 6 Nr. 9 FGS) angepasst werden.

 

Beim Erlass der Satzung im Dezember 2019 kostete ein Buchstabe inklusive der Versandkosten noch 13,55 € Brutto. Im Jahr 2020 erhöhte sich der Preis bereits auf 13,85 €. Diese Preiserhöhung konnte durch die fällige Gebühr laut FGS in Höhe von 14,00 € pro Buchstaben abgefangen werden.

 

Die erneute Erhöhung im Juni 2022 auf nunmehr 15,00 € Brutto kann diese Erhöhung nicht mehr abfangen. Die Verwaltung empfiehlt die Anpassung und Erhöhung der Gebühr auf 17,00 € pro Buchstaben. In diesem Betrag ist dann die Verwaltungsgebühr mit enthalten.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen