Beschluss:
Billigung des Vorentwurfs
Der Gemeinderat beschließt die heute von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, vorgestellte Planung zum 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“ als Vorentwurf.
Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Die
Gemeinde Bubenreuth hat im Jahr 2021 den Bebauungsplan 5/29 „Sportgelände
Steinbuckel II“ aufgestellt.
Mittlerweile liegen geänderte Vorstellungen für die
Tennisanlage bezüglich des Vereinsheimes und der Anordnung der Spielfelder vor, die eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich
machen.
Die Änderung betrifft die Verlegung und Vergrößerung der
Baugrenze des Vereinsheims; des Weiteren sollen künftig zwei Vollgeschosse
zulässig sein. Damit soll für künftige Erweiterungsoptionen vorgesorgt werden
Die Verlegung des Vereinsheims führt auch zur entsprechenden Verschiebung der
östlichen drei Tennisfelder.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |