Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2018 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Der Vorsitzende übergibt die Leitung des Tagesordnungspunktes an den zweiten Bürgermeister Johannes Karl.
Die Jahresrechnung 2018 ist örtlich geprüft und wird durch einen diesem Beschluss vorangehenden Beschluss (vom selben Sitzungstag) festgestellt werden.
Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung unmittelbar die Entlastung an.
Der Erste Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung über den nachfolgenden Beschlussvorschlag ausgeschlossen. Darüber muss das Gremium gemäß Art. 49 Abs. 3 GO (ohne den Ersten Bürgermeister) vorab entscheiden.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
13 |
gegen |
0 |
Stimmen |
(Der Vorsitzende nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)