Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2017 wird in der Fassung vom 23.08.2018 festgestellt.

 

 


Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2017 in mehreren Sitzungen geprüft. Die daraus resultierende Niederschrift vom 15.06.2020 wurde der Verwaltung zugeleitet. Die Verwaltung hat sich zu den im beigefügten Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen mit Schreiben vom 22.01.2021 ge­genüber dem Ausschuss geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert.

 

Mit Schreiben vom 02.05.2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 vorgelegt.

 

Nachdem der Bericht keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO noch einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung der Jahresrechnung 2017 zu beschließen.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen