Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

Nach Vortrag und Beratung billigt der Gemeinderat den vorliegenden Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5/31 „Posteläcker“ für die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird mit dem Verfahren beauftragt.


Dr. Hermann Ruttmann, Andrea Ziegler und Frank Weber von der Schultheiß Projektentwicklung AG stellen das Projekt „Bebauung Posteläcker“ mit einer Präsentation vor und stehen für Fragen der Gemeinderatsmitglieder zur Verfügung.

 

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth fasste in seiner Sitzung am 26.10.2021 auf Antrag des Vorhabensträgers „Modernes Wohnen Franken GmbH Nürnberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/31 „Posteläcker“.

 

Abgrenzung des Plangebietes:

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/31 „Posteläcker“ liegt nördlich der sogenannten „Geigenbauersiedlung“ zwischen der Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg im Westen und dem Bischofsmeilwald im Osten. Die Gesamtfläche beträgt ca. 5,4 ha und umfasst die Flurstücke Nrn. 127, 127/1, 130, 130/1, 133/3 (tlw.), 136/2 (tlw.), 136/28, 136/29, 137, 137/1, 138, 138/1, 138/2, 138/3, 139, 139/1, 139/2, 139/3, 139/4, 140, 141, 142, 142/1 sowie 142/2 in der Gemarkung Bubenreuth. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

 

Ziel der Planung:

Mit der vorliegenden Bauleitplanung beabsichtigt die Gemeinde Bubenreuth ein Baurecht für einen Mix aus Handels- und Gewerbeflächen mit EOF-Wohnungen und/ oder Büros im Obergeschoss, Ladengeschäfte, Lagerflächen, Büros, Praxen, ein Pflegeheim inklusive Sozialstation sowie Kurzzeit- und Tagespflege und Betreutes Wohnen zu ermöglichen, des Weiteren sollen barrierefreie Wohnungen für Jung und Alt errichtet werden.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans soll eine Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Insbesondere soll den Bubenreuther Bürgern, allen Trägern öffentlicher Belange und allen Interessierten die Gelegenheit gegeben werden, Anregungen, Wünsche und Stellungnahmen zum Vorentwurf einzubringen, über die der Gemeinderat dann einzelfallbezogen abzuwägen und Beschlussfassungen zu treffen hat. 

 

Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

1

Stimme