Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG

 

der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)

für das Haushaltsjahr 2022                                                        

 

vom (Ausfertigungsdatum)

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                      11.057.000 EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                       5.451.700. EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.600.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern (Grund- und Gewerbesteuer) wurden durch eine Hebesatzsatzung festgesetzt.

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

(Ausfertigung)

 


Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 wurden im Finanzausschuss vorberaten und in die vorliegende Fassung gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden


Anwesend:

16

/ mit

14

gegen

2

Stimmen