Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2022
vom
(Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.057.000 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.451.700. EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von
2.600.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern (Grund- und Gewerbesteuer) wurden
durch eine Hebesatzsatzung festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
(Ausfertigung)
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 wurden im Finanzausschuss vorberaten und in die vorliegende Fassung gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
14 |
gegen |
2 |
Stimmen |