Beschluss: in Ausschuss verwiesen

Beschluss:

 


Mit Schreiben vom 28.02.2022 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag als Beitrag zur energetischen Unabhängigkeit:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stumpf, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,

 

die aktuelle dramatische Lage in der Ukraine zeigt uns sehr deutlich, wie sehr wir von der Energieversorgung Russlands abhängig sind. Deshalb ist es jetzt dringend geboten, auf allen Entscheidungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen den Ausbau der Erneuerbaren Energien stark zu beschleunigen.

 

Um die Transformation unseres Energiesystems mit der Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien schneller voranzubringen, stellen wir folgenden Antrag:

 

Wir beantragen mit sofortiger Wirkung die Erweiterung des kommunalen Förderprogramms zur CO2-Einsparung um die Installation von PV-Anlagen auf privaten Hausdächern mit einer Förderquote von 40% im Jahr 2022. Im Jahr 2023 reduziert sich die Förderquote auf 30% und im Jahr 2024 auf 20%.

 

Schon 2021 wurde zugesagt, dass das kommunale Förderprogramm auch 2022 fortgesetzt und dafür Geld in den Haushalt eingestellt wird. In den Folgejahren wird die Summe entsprechend der notwendigen Entwicklung angepasst.

 

Begründung:

 

Mit dem kommunalen Förderprogramm hat die Gemeinde zwar begonnen, mit noch moderaten Förderquoten die Bürger zu klimaschonenden Investitionen zu motivieren. Dies ist aber angesichts der aktuellen Weltlage deutlich zu wenig und die positive Wirkung auch auf die notwendige CO2-Reduktion dauert zu lange. Außerdem war die Förderung von PV-Anlagen nicht im Förderprogramm enthalten. Dies muss sich schnellstmöglich ändern, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Dies ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringend notwendig, sondern auch um die bestehenden geopolitischen Abhängigkeiten zu minimieren und langfristig einen Beitrag zum Frieden zu leisten (https://www.unendlich-viel-energie.de/themen/gute-gruende/24).

 

Auch Christian Lindner (FDP) hat die Bedeutung der Erneuerbaren Energien bei einer Sondersitzung des Bundestags zur Lage in der Ukraine am 27.02.2022 betont: „Erneuerbare Energien leisten nämlich nicht nur einen Beitrag zur Energiesicherheit und Versorgung, Erneuerbare Energien lösen uns von Abhängigkeiten. Erneuerbare Energien sind deshalb Freiheitsenergien.“ (https://www.rnd.de/politik/lindner-zu-krieg-in-der-ukraine-erneuerbare-energien-sind-freiheitsenergien-lauterbach-stimmt-zu-ZQGHVBLMTJFJHBB3F3HLNE63NA.html)

 

Laut Energieökonomin Claudia Kemfert „haben wir 10, 15 Jahre mit rückwärtsgewandten Politikmaßnahmen verplempert. Jetzt bezahlen wir den Preis für die verschleppte Energiewende und müssen umsteuern. Da ist auch kurzfristig viel möglich.“ (https://www.cleanthinking.de/kemfert-putins-invasion-muss-der-letzte-weckruf-sein/)

 

Um schnell einen wirkungsvollen Anreiz zu setzen, wollen wir eine Förderquote für das erste Jahr 2022 von 40 %. Damit soll in der Bubenreuther Bevölkerung eine echte Aufbruchstimmung erzeugt werden. Die Förderquote reduziert sich im Folgejahr 2023 auf 30% und im Jahr 2024 auf 20 %. Durch diese Degression über die nächsten 3 Jahre soll die Dringlichkeit dieser notwendigen Maßnahme betont und schnelles Handeln belohnt werden.

 

Die genaue Förderposition lautet:

 

 

Fördergegenstand

Installation einer PV-Anlage

 

Antragsberechtigte

Privater Haushalt

 

Fördervoraussetzung

 

· Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme eine Baumfällung erforderlich ist.

· Installation innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung

 

Umfang und Höhe der Förderung

 

· Jährliche Förderquote wie oben beschrieben auf die Nettokosten

· Maximalbetrag auf 8000 € begrenzt

 

Einzureichende Unterlagen bei Antragstellung

 

Absicht zur Errichtung kann formlos mit Angabe des voraussichtlichen Preises angezeigt werden. Daraufhin wird die Förderzusage erteilt.

 

Einzureichende Unterlagen für Auszahlung

Rechnungskopie

 

 

 

Anmerkung:

 

Das Anreizprogramm zielt auf private Dächer, die zur Zeit noch in großer Menge ungenutzt vorhanden sind. Die geförderte Summe soll sich auf alle Netto-Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage beziehen, da beim Betrieb der Anlage die Möglichkeit besteht, die MwSt. vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Ein Stromspeicher kann darin enthalten sein, muss aber nicht. Für Privatdächer übliche Anlagen haben eine Leistung von ca. 10 kWp und kosten mit Speicher ca. 20.000 EUR.

 

Mit der Erweiterung des Förderprogramms um die Installation von PV-Anlagen inklusive einer hohen Förderquote von anfangs 40 % könnte Bubenreuth andere Kommunen zur Nachahmung anregen und die dringend notwendige Transformation des Energiesektors im Landkreis ERH nachhaltig voranbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Dirsch für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNE“

 

Die Bundesregierung hat Förderungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Aussicht gestellt. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der Bundeförderungen noch nicht bekannt ist und Doppelförderungen zu vermeiden sind, wird aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder vorgeschlagen, die Abstimmung über den Antrag zu vertagen.

 

Der Antrag der Fraktion der Grünen wird zurückgestellt und es wird vereinbart, in der nächsten Sitzung des Klima-, Energie- und Umweltausschusses (Dienstag,10. Mai 2022) darüber zu beraten.