Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Nach Vortrag und Beratung stellt der Gemeinderat fest, dass die Variante 1 mit den beabsichtigten Abweichungen voraussichtlich die Grundzüge der Bebauungsplanung berühren und ein Bebauungsplanänderungsverfahren auslösen könnte. Einem Bebauungsplanänderungsverfahren wird nicht zugestimmt, der Bebauungsvorschlag findet keine Zustimmung.

 

Verträglicher und weniger in den Bebauungsplan eingreifend erscheint die Variante 2. Aber auch bei dieser Variante ist vor einer endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat ein Baumbestandsplan zu fertigen. In diesem sind sowohl die bestehenden als auch die unbedingt zu entfernenden Einzelbäume aufzumessen und darzustellen. Da auf den Erhalt möglichst vieler Bäume von Seiten der Gemeinde besonderer Wert gelegt wird, können – falls in diesem Zusammenhang erforderlich – auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die behutsame Verschiebung von Baufenstern bzw. die geringfügige Überschreitung von Baugrenzen in Aussicht gestellt werden. Ein qualifizierter Pflanzplan ist dem Bauantrag beizulegen und wird Bestandteil der Baugenehmigung.

 

Sollte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die notwendigen Befreiungen nicht erteilen und würde als Voraussetzung für eine Baurealisierung die Einleitung eines förmlichen Bebauungsplanänderungsverfahrens empfehlen, müssten die Planungen durch die Antragsteller entsprechend angepasst werden, einem Bebauungsplanänderungsverfahren wird auch in diesem Fall nicht zugestimmt.

 

 


Der Gemeindeverwaltung wurden zwei verschiedene Varianten einer Bebauung für das Anwesen Fl.Nr. 485/339 vorgelegt, mit der Bitte um Beurteilung, inwiefern die Gemeinde den gewünschten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5/4 „Westlich der Damaschkestraße“ zustimmen kann. In den drei Anlagen sind die verschiedenen Bebauungskonzepte ersichtlich.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich der Damaschkestraße“ sehen für dieses Grundstück mit 3.640 qm ein qualifiziertes Baurecht mit insgesamt vier Baufenstern vor. Das erste Baufenster in östlicher Richtung, welches direkt an die Birkenallee angrenzt, verfügt über die zwingende Festsetzung eines Vollgeschosses und sieht eine Bebauung mit einem Einzelhaus vor. Die anderen Baufenster sehen zwingend zwei Vollgeschosse vor. Insgesamt ist eine offene Bauweise für Einzel- oder Doppelhäuser festgesetzt.

 

Mit den nun eingereichten zwei Varianten werden verschiedene Abweichungen vom Bebauungsplan vorgesehen.

 

Bei Variante 1 sind sowohl Überschreitungen hinsichtlich der Geschossigkeit (an Stelle von zwei Vollgeschossen und zusätzlich ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss möglich), hinsichtlich der Baugrenzen und auch hinsichtlich der nun vorgesehenen geschlossen Bauweise in Form von 11 Reihenhäusern und nur einem Doppelhaus in offener Bauweise.

 

Die im Bebauungsplan vorgesehene Grünordnung wird nicht berücksichtigt.

 

Variante 1 berührt mit ihren Abweichungen vom Bebauungsplan voraussichtlich die Grundzüge der Planung, da es sich um eine erhebliche Nachverdichtung handelt.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan insgesamt förmlich geändert werden müsste, da das Landratsamt vermutlich diese Vielzahl an Befreiungen nicht mittragen wird.

 

Variante 2 sieht eine Bebauung mit I +D anstelle von zwingend einem Vollgeschoss als Einzelhaus angrenzend an die Birkenallee vor, das mittlere Baufenster soll mit vier Reihenhäusern mit zwei Vollgeschossen bebaut werden, die beiden westlichen Baufenster sind mit jeweils einem Doppelhaus mit zwei Vollgeschossen vorgesehen.

 

Eine Übernahme der Grünordnung, wie es im Bebauungsplan vorgesehen ist, ist jedoch auch bei der Variante 2 nicht erkennbar.

 

Insgesamt sind die beabsichtigten Abweichungen vom Bebauungsplan bei Variante 2 weniger eingreifend als bei Variante 1.

 

Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

 

 

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen