Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 5/36 „Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Bahnlinie“.

 

§ 1 Ziel der Bauleitplanung

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist eine städtebauliche Maßnahme erforderlich. Sie besteht in der bauleitplanerischen Steuerung der baulichen Entwicklung für die im ISEK festgestellte dringend erforderliche Umsetzung einer Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Bahnlinie innerhalb der Ortsmitte von Bubenreuth.

e im ISEK festgestellte beengte Straßensituation an der Birkenallee, die unübersichtliche Einmündung der Frankenstraße und eine S-förmige Kurven­situation um den Eichenplatz führen dazu, dass Fußgänger und Radfahrer/innen unzureichende „Schutzstreifen“ vorfinden und Radfahrer überwiegend „ungeschützt“ auf der Straße bzw. dem Gehweg mitfahren sowie Straßenräume queren müssen, was zur Ge­fährdung von Verkehrsteilnehmern führt.

Aus die­sem Grunde empfiehlt das Verkehrsgutachten (PBCONSULT, 2019), eine separate und durchgängige Nord-Süd-Radfahrtrasse zusammen mit der Posteläcker-Entwicklung umzusetzen. Der Bebauungsplan soll die bauliche Umsetzung dieses Fuß- und Radweges sichern.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgenden Flurstücke ganz oder teilweise: 149, 149/ 6, 150, 150/ 5, 152/ 120, 152/121, 152/30, 152/83, 152/84, 157, 157/1, 157/ 2, 157/ 3, 157/4 und 55 auf der Gemarkung Bubenreuth. Die Lage des Fuß- und Radweges ist im Lageplan Anlage 1 farbig markiert dargestellt.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt. Durchzuführen ist anschließend das durch das Baugesetzbuch vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und einer anschließenden Öffentlichkeits-,Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist eine städtebauliche Maßnahme erforderlich. Sie besteht in der bauleitplanerischen Steuerung der baulichen Entwicklung für die im ISEK festgestellte dringend erforderliche Umsetzung einer Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Bahnlinie innerhalb der Ortsmitte von Bubenreuth.

Die im ISEK festgestellte beengte Straßensituation an der Birkenallee, die unübersichtliche Einmündung der Frankenstraße und eine S-förmige Kurven­situation um den Eichenplatz führen dazu, dass Fußgänger und Radfahrer/innen unzureichende „Schutzstreifen“ vorfinden und Radfahrer überwiegend „ungeschützt“ auf der Straße bzw. dem Gehweg mitfahren sowie Straßenräume queren müssen, was zur Ge­fährdung von Verkehrsteilnehmern führt.

Aus die­sem Grunde empfiehlt das Verkehrsgutachten (PBCONSULT, 2019), eine separate und durchgängige Nord-Süd-Radfahrtrasse zusammen mit der Posteläcker-Entwicklung umzusetzen. Der Bebauungsplan soll die bauliche Umsetzung dieses Fuß- und Radweges sichern.

Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen