Beschluss:
Die
Gemeinde Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan 5/36 „Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Bahnlinie“.
§ 1 Ziel der Bauleitplanung
Zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung ist eine städtebauliche Maßnahme erforderlich. Sie
besteht in der bauleitplanerischen Steuerung der baulichen Entwicklung für die
im ISEK festgestellte dringend erforderliche Umsetzung einer Fuß- und
Radwegeverbindung entlang der Bahnlinie innerhalb der Ortsmitte von Bubenreuth.
e im ISEK festgestellte beengte Straßensituation an der Birkenallee, die
unübersichtliche Einmündung der Frankenstraße und eine S-förmige Kurvensituation
um den Eichenplatz führen dazu, dass Fußgänger und Radfahrer/innen
unzureichende „Schutzstreifen“ vorfinden und Radfahrer überwiegend
„ungeschützt“ auf der Straße bzw. dem Gehweg mitfahren sowie Straßenräume
queren müssen, was zur Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt.
Aus diesem Grunde empfiehlt das Verkehrsgutachten (PBCONSULT, 2019),
eine separate und durchgängige Nord-Süd-Radfahrtrasse zusammen mit der
Posteläcker-Entwicklung umzusetzen. Der Bebauungsplan soll die bauliche
Umsetzung dieses Fuß- und Radweges sichern.
§
2 Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgenden
Flurstücke ganz oder teilweise: 149, 149/ 6, 150, 150/ 5, 152/ 120, 152/121,
152/30, 152/83, 152/84, 157, 157/1, 157/ 2, 157/ 3, 157/4 und 55 auf der
Gemarkung Bubenreuth. Die Lage des Fuß- und Radweges ist im Lageplan Anlage 1
farbig markiert dargestellt.
Die
Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beauftragt. Durchzuführen ist anschließend das durch das
Baugesetzbuch vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und
einer anschließenden Öffentlichkeits-,Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung ist eine städtebauliche Maßnahme erforderlich. Sie
besteht in der bauleitplanerischen Steuerung der baulichen Entwicklung für die
im ISEK festgestellte dringend erforderliche Umsetzung einer Fuß- und
Radwegeverbindung entlang der Bahnlinie innerhalb der Ortsmitte von Bubenreuth.
Die im ISEK festgestellte beengte Straßensituation an der Birkenallee,
die unübersichtliche Einmündung der Frankenstraße und eine S-förmige Kurvensituation
um den Eichenplatz führen dazu, dass Fußgänger und Radfahrer/innen
unzureichende „Schutzstreifen“ vorfinden und Radfahrer überwiegend
„ungeschützt“ auf der Straße bzw. dem Gehweg mitfahren sowie Straßenräume
queren müssen, was zur Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt.
Aus diesem Grunde empfiehlt das Verkehrsgutachten (PBCONSULT, 2019),
eine separate und durchgängige Nord-Süd-Radfahrtrasse zusammen mit der
Posteläcker-Entwicklung umzusetzen. Der Bebauungsplan soll die bauliche
Umsetzung dieses Fuß- und Radweges sichern.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |