Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 5/35 „Eichenplatz 6“.

 

Ziel der Bauleitplanung:

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die zukünftige Nutzung in diesem unbeplanten Innerortsbereich mit dem aufgelassenen Anwesen eines ehemaligen Pflegeheims zu regeln.

 

Städtebauliches Ziel ist hierbei die sinnvolle Nachnutzung dieses Grundstücks. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: die Gestaltung des gegebenenfalls umzunutzenden Gebäudes oder ein Neubau mit vergleichbarerer Kubatur - in Abhängigkeit von der neu geplanten Nutzung, Regelung des Stellplatzbedarfs in Relation zur neuen Nutzung und zum vorhandenen Umfeld, Berücksichtigung der Straßenführung, Neuordnung der Freiflächengestaltung. Durch die Lage und die Anbindung an den ÖPNV und die bisherige Nutzung als Seniorenwohnheim ist die Nutzung für barrierefreies Wohnen denkbar, ebenso wie die Wiederbelebung des Quartiers durch eine kleinteilige gewerbliche Nutzung mit Praxisräumen, Gastronomie, Café und Büroflächen, Wiederherstellung der Infrastruktur im Bereich dieses bisher zentralörtlichen Bereiches.

 

Abgrenzung des Plangebietes:

 

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Bubenreuth und umfasst die Flurnummer 135/4 vollständig und wird im beiliegenden Lageplan dargestellt (farbig markiert).

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt. Durchzuführen ist anschließend das durch das Baugesetzbuch vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und einer anschließenden Öffentlichkeits-,Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Der Gemeinderat von Bubenreuth beschließt, für den Bereich des Eichenplatzes 6 in der Ortsmitte auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/4 einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die zukünftige Nutzung in diesem unbeplanten Innerortsbereich mit dem aufgelassenen Anwesen eines ehemaligen Pflegeheims zu regeln und damit für das Quartier eine verträgliche Neuordnung der Fläche auf den Weg zu bringen.

 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens bedarf es nachfolgenden Beschlusses, den der Gemeinderat nach kurzer Beratung fasst:


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen