Beschluss:
Der Gemeinderat von Bubenreuth fasst auf Antrag des Vorhabensträgers „Modernes Wohnen Franken GmbH Nürnberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/31 „Posteläcker“.
Abgrenzung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt in der Gemarkung Bubenreuth und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Fl.Nrn. 127 (Wegefläche, Gehölz, Landwirtschafts- Gewerbefläche) und 127/1 (Unland),
im Westen durch die Fl.Nrn. 136/28 (Fläche für Bahn-Lärmschutzwall), 139/1 (Fläche für Bahn-Lärmschutzwall), 55/6 (Unland), 139/2 (Flächen für Bahn-Lärmschutzwall), 138/1 (Fläche für Bahn-Lärmschutzwall),
im Süden durch die Fl.Nrn. 138/3 (Weg), 138 (Landwirtschaft), 137 (Landwirtschaft, Unland), 137/1 (Unland, Straßenverkehr), 136/2 (Weg, Gehölz, Landwirtschaft, Gewerbe), 137/10 (Straßenfläche), 133/3 (Wohnbaufläche, Landwirtschaft),
im Osten durch die Fl.Nr. 130 (Landwirtschaft, Unland, Weg), 130/1 (Wohnbaufläche).
Ziel der Planung:
Mit der vorliegenden Bauleitplanung beabsichtigt die Gemeinde Bubenreuth ein Baurecht für einen Mix aus Handels- und Gewerbeflächen mit EOF-Wohnungen und/ oder Büros im Obergeschoss, Ladengeschäfte, Lagerflächen, Büros, Praxen, ein Pflegeheim inklusive Sozialstation sowie Kurzzeit- und Tagespflege zu ermöglichen, des Weiteren sollen barrierefreie Wohnungen für Jung und Alt sowie Wohnraum für Betreutes Wohnen errichtet werden.
Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt. Durchzuführen ist anschließend das durch das Baugesetzbuch vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Lageplan Posteläcker mit Geltungsbereich
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Michael Kopper (Vorstandsvorsitzender), Alexandra Schultheiß
(Gesellschafterin) und Frank M. Weber (Vorstand Technik) von der Schultheiß
Projektentwicklung AG geladen.
Mit Antrag vom 04.10.2021 beantragt die Firma Modernes Wohnen Franken GmbH, Großreuther Straße 70, Nürnberg die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Posteläcker“.
Die Gemeinde Bubenreuth hat im Rahmen ihrer gemeindlichen Planungshoheit über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/31 für das Gebiet: „Posteläcker“, in der Gemarkung Bubenreuth gelegen, zu entscheiden. Das Gebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Der Vorhabensträger wünscht auf den Flurnummern 127, 130, 130/1, 133/3, 137, 137/1, 138, 139, 140, 141, 142 jeweils der Gemarkung Bubenreuth Baurecht durch die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu schaffen.
Der Bauleitplan soll gemäß der Klimaschutzklausel in § 1 Abs. 5 Satz 2
BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen
und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der
Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden, beispielsweise durch den Einsatz
von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, insbesondere zur
dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von
Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB.
Besonderes Augenmerk ist auch auf die grüne und blaue Infrastruktur zu legen (Elemente einer „Schwammstadt-Sponge City“ mit offenen Wasserbereichen für Regenrückhaltung und Grünflächen, bepflanzte Innenhöfe sowie begrünte Dächer und Fassaden, die durch Verdunstung das Mikroklima verbessern und kühlend gegen Hitze wirken).
Aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder wird der Wunsch
geäußert, im Gebiet Posteläcker einen Dorfladen anzusiedeln, der auch
genossenschaftlich betrieben werden könne.
Der Vorsitzende sagt zu, dass der Arbeitskreis Leben und Wohnen im Alter,
der bereits das Positionspapier „Leben und Wohnen im Alter in Bubenreuth“
erstellt hat, in die Planungen mit eingebunden wird.
Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens fasst der Gemeinderat nachfolgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |
(GRM Eger nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)