Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth fasst auf Antrag des Vorhabensträgers „Modernes Wohnen Franken GmbH Nürnberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/31 „Posteläcker“.

 

Abgrenzung des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt in der Gemarkung Bubenreuth und wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden durch die Fl.Nrn. 127 (Wegefläche, Gehölz, Landwirtschafts- Gewerbefläche) und 127/1 (Unland),

 

im Westen durch die Fl.Nrn. 136/28 (Fläche für Bahn-Lärmschutzwall), 139/1 (Fläche für Bahn-Lärmschutzwall), 55/6 (Unland), 139/2 (Flächen für Bahn-Lärmschutzwall), 138/1 (Fläche für Bahn-Lärmschutzwall),

 

im Süden durch die Fl.Nrn. 138/3 (Weg), 138 (Landwirtschaft), 137 (Landwirtschaft, Unland), 137/1 (Unland, Straßenverkehr), 136/2 (Weg, Gehölz, Landwirtschaft, Gewerbe), 137/10 (Straßenfläche), 133/3 (Wohnbaufläche, Landwirtschaft),

 

im Osten durch die Fl.Nr. 130 (Landwirtschaft, Unland, Weg), 130/1 (Wohnbaufläche).

 

Ziel der Planung:

Mit der vorliegenden Bauleitplanung beabsichtigt die Gemeinde Bubenreuth ein Baurecht für einen Mix aus Handels- und Gewerbeflächen mit EOF-Wohnungen und/ oder Büros im Obergeschoss, Ladengeschäfte, Lagerflächen, Büros, Praxen, ein Pflegeheim inklusive Sozialstation sowie Kurzzeit- und Tagespflege zu ermöglichen, des Weiteren sollen barrierefreie Wohnungen für Jung und Alt sowie Wohnraum für Betreutes Wohnen errichtet werden.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt. Durchzuführen ist anschließend das durch das Baugesetzbuch vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Lageplan Posteläcker mit Geltungsbereich

 

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Michael Kopper (Vorstandsvorsitzender), Alexandra Schultheiß (Gesellschafterin) und Frank M. Weber (Vorstand Technik) von der Schultheiß Projektentwicklung AG geladen.

 

Mit Antrag vom 04.10.2021 beantragt die Firma Modernes Wohnen Franken GmbH, Großreuther Straße 70, Nürnberg die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Posteläcker“.

 

Die Gemeinde Bubenreuth hat im Rahmen ihrer gemeindlichen Planungshoheit über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/31 für das Gebiet: „Posteläcker“, in der Gemarkung Bubenreuth gelegen, zu entscheiden. Das Gebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 

Der Vorhabensträger wünscht auf den Flurnummern 127, 130, 130/1, 133/3, 137, 137/1, 138, 139, 140, 141, 142 jeweils der Gemarkung Bubenreuth Baurecht durch die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu schaffen.

 

Der Bauleitplan soll gemäß der Klimaschutzklausel in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.

 

Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden, beispielsweise durch den Einsatz von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB.

 

Besonderes Augenmerk ist auch auf die grüne und blaue Infrastruktur zu legen (Elemente einer „Schwammstadt-Sponge City“ mit offenen Wasserbereichen für Regenrückhaltung und Grünflächen, bepflanzte Innenhöfe sowie begrünte Dächer und Fassaden, die durch Verdunstung das Mikroklima verbessern und kühlend gegen Hitze wirken).

 

Aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder wird der Wunsch geäußert, im Gebiet Posteläcker einen Dorfladen anzusiedeln, der auch genossenschaftlich betrieben werden könne.

 

Der Vorsitzende sagt zu, dass der Arbeitskreis Leben und Wohnen im Alter, der bereits das Positionspapier „Leben und Wohnen im Alter in Bubenreuth“ erstellt hat, in die Planungen mit eingebunden wird. 

 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens fasst der Gemeinderat nachfolgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

 

(GRM Eger nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)