Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand bzgl. der Sanierung des Untergeschosses des Verwaltungstrakts der Schule zur Kenntnis und beschließt, dass die bisher angestellten Vorüberlegungen des Architekturbüros in eine konkrete Entwurfsplanung umgesetzt werden soll. Dabei ist die Sanierung der Feuchteschäden im Untergeschoss des Verwaltungstrakts incl. automatischer Raumlüftung zu berücksichtigen. Die Grobkostenschätzung des Architekturbüros beläuft sich auf 64.974,00 EUR brutto für die Baumaßnahmen und 12.000,00 EUR für die Ingenieurhonorare. Sollten sich die genauer definierten, zu erwartenden Kosten nach Fertigung der Entwurfs- bzw. Eingabeplanung (Kostenberechnung) im Rahmen der Kostenannahme halten bzw. max. 20 % darüber liegen, können die notwendigen Ausschreibungen bzw. die Ingenieurverträge ohne nochmalige Beteiligung eines gemeindlichen Gremiums durchgeführt werden. Bei Auftragsvergabe ist, soweit nach der Geschäftsordnung für den Gemeinderat erforderlich, entweder der Bauausschuss oder der Gemeinderat zu beteiligen.

 


Das Untergeschoss des Verwaltungstrakts der Schule, das noch aus den Anfängen des Schulbaus Anfang der 50er-Jahre stammt, ist schon seit langem Anlass für ständigen Ärger. Die Wände, und zwar sowohl die Außenwände als auch die Trennwände im Inneren, sind großflächig durchfeuchtet. Versuche, diesen Missstand durch Maßnahmen vom Innenraum aus zu beheben haben leider keinen dauerhaften Erfolg gebracht. So hat der Gemeinderat bereits seit Längerem entsprechende Mittel zu einer dauerhaften Sanierung des Gemäuers bereitgestellt. Im Zuge der konkreten Planung wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro aber festgestellt, dass Abdichtungsmaßnahmen von außen auf Grund der baulichen Gegebenheiten entweder extrem kostspielig wären oder aber technisch keinen Erfolg versprechen würden, da die Feuchtigkeit teilweise direkt von unten kommt. Als Alternative böte sich der Einbau von in den Wänden direkt verlaufenden Heizspiralen – ähnlich wie bei einer Fußbodenheizung – an, die vom Heizungssystem der Schule mitversorgt würden. Im Zusammenspiel mit einer automatisch gesteuerten Lüftungsanlage ist zu erwarten, dass die Feuchtigkeit in den Wänden dann nicht mehr schädigend auf die Bausubstanz und das im UG gelagerte Material (u.a. Schülerakten, Bücher und sonstiges wichtiges Archivgut) einwirken kann.

 

Um diese Heizspiralen ordnungsgemäß zu verlegen, ist es unverzichtbar, die im UG aufgestellten Regalsysteme (naturgemäß an den Wänden installiert, auf die zugegriffen werden muss) samt Inhalt komplett zu entfernen und während der Bauzeit so zu lagern, dass ein Zugriff auf die Dokumente ohne großen Aufwand möglich ist. Da im Schulgebäude hierfür kein Platz ist, auch sonst keine geeigneten, leicht erreichbaren Lokalitäten verfügbar sind, würde sich die Unterbringung in begehbaren Containern anbieten.

 

Die Grobkostenschätzung des mit den Vorarbeiten bereits befassten Planers lautet über 64.974,00 EUR brutto. Hinzu kommt noch das eigentlichen Ingenieurhonorar, geschätzt rund 12.000,00 EUR brutto. Im Haushalt für 2021 sind bereits 210.000,00 EUR bereitgestellt, die unter anderem auch für diese Maßnahahme gedacht sind.

 

Da die bauliche Situation im Untergeschoss des Lehrerinnentrakts der Schule bereits seit Längerem unzumutbar ist, sollten hier die entsprechenden Maßnahmen beauftragt werden. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 von der oben genannten Situation Kenntnis erhalten und die Notwendigkeit gesehen, eine Sanierung anzustoßen.

 

GRM Meyer schlägt eine Besichtigung des Areals der Grundschule und der Mehrzweckhalle durch die Mitglieder des Bauausschusses oder des Gemeinderates vor, um eine Bestandsaufnahme über die Nutzung des Untergeschosses der Turnhalle, der Bürgerstube usw. machen zu können.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen