Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der in § 2 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten Kreditermächtigung wird im Haushaltsjahr 2021 zur Deckung der Investitionsmaßnahmen ein Kredit in Höhe von 1.100.000 EUR aufgenommen.

 

Das Darlehen soll mit einer Laufzeit und einer Zinsbindung von 20 Jahren mit der Möglichkeit von Sondertilgungen aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote einzuholen und das Darlehen dann bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, welches das günstigste Angebot unterbreitet hat.

 


Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt ist im Haushaltsjahr 2021 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.100.000 EUR vorgesehen.

 

Aufgrund des derzeit niedrigen, aber auch sehr schwankenden Zinsniveaus bedarf die Aufnahme von Darlehen oft einer kurzfristigen Entscheidungsfindung.

 

Da die Kreditinstitute ihre Angebote meist nicht länger als 24 Stunden und einige auch nicht einmal über Nacht aufrecht halten, ist eine konkrete Vergabe durch den Gemeinderat nur sehr bedingt möglich.

 

Aus den oben genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, wie folgt zu beschließen:

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen