Sitzung: 28.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Beschluss vom 23.02.2021 über die Änderung der Geschäftsordnung mit der vorübergehenden Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse aufgrund der Infektionszahlen wird aufgehoben.
Auf die Sachverhaltsdarstellung zu TOP 66 in der
Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2020 und TOP 2 in der Gemeinderatssitzung
vom 23.02.2021 wird Bezug genommen. Folgender Beschluss wurde in der Sitzung
vom 23.02.2021 gefasst:
- Der Haupt- und Finanzausschuss und der
Bauausschuss treffen innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit alle
Entscheidungen, auch wenn oder soweit sie nach der Geschäftsordnung dem
Gemeinderat obliegen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss
übernimmt alle sonstigen nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat
obliegenden Aufgaben, soweit diese nicht aufgrund Gesetzes dem Gemeinderat
vorbehalten sind.
- Dazu werden die für den Haupt- und
Finanzausschuss gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 GesO geltenden
Wertgrenzen sowie die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2
Buchstabe f GesO für die Vergabe von Aufträgen durch den Bauausschuss
geltende Wertgrenze außer Vollzug gesetzt.
Die Abweichungen von der Geschäftsordnung nach den obigen Nrn. 1
bis 3 gelten ab dem Zeitpunkt und für den Zeitraum, in dem der
Inzidenzwert gemäß § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz
von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Erlangen-Höchstadt
überschritten wird zuzüglich eine Woche danach; abzustellen ist auf den
Ladungstag. Wird der genannte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen
unterschritten, so werden die genannten Abweichungen außer Vollzug genommen,
ohne dass es dazu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.
Die dem Ersten Bürgermeister nach Gesetz oder/und Geschäftsordnung
zustehenden Aufgaben und Befugnisse bleiben unberührt.
Mit Schreiben vom 15.09.2021 beantragt die Fraktion „Freie Wähler Bubenreuth“ den Beschluss vom 23.02.2021 aufzuheben (sh. Anlage).
An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz ist seit Anfang September die Krankenhaus-Ampel (Corona-Ampel) als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems getreten.
Auch die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung greift für Gemeinderatssitzungen nicht. Davon unberührt bleiben Anordnungen aufgrund des Hausrechts des Bürgermeisters.
Nachdem die Gemeinderatssitzungen weiterhin in der Mehrzweckhalle stattfinden und hier das Einhalten von Abständen gut möglich ist, schlägt die Verwaltung vor den Beschluss vom 23.02.2021 aufzuheben.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |