Beschluss:
Der wiedergewählte Feuerwehrkommandant Heinrich Herzog und sein wiedergewählter Stellvertreter Herr Markus Torner werden gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz bestätigt.
Das Amt des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters muss alle 6 Jahre neu gewählt werden, Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG). Die letzte Wahl fand im Jahr 2014 statt. Aufgrund der Corona Pandemie und deren Einschränkungen im Versammlungsrecht fand im Jahr 2020 keine Wahl statt. Durch dieses Gremium wurde, im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat, die Amtszeit des Kommandanten und seines Stellvertreters bis zu den geplanten Neuwahlen im Jahr 2021 verlängert.
Die Wahlen fanden in der Dienstversammlung am 24.07.2021.
Die Feuerwehrdienstleistenden haben Herrn Heinrich Herzog als Feuerwehrkommandanten wiedergewählt. Zusammen mit der Wahl des Kommandanten wurde am 24.07.2021 auch eine Neuwahl des stellvertretenden Kommandanten durchgeführt, bei der der bisherige stellvertretende Kommandant, Herr Markus Torner wiedergewählt wurde.
Die Gewählten bedürfen nach
Art. 8 Abs. 4 (BayFwG) der Bestätigung durch die Gemeinde, die im
Benehmen mit dem Kreisbrandrat erfolgen muss. Gründe, nach denen die
Bestätigung zu versagen wäre, liegen nicht vor; Herr Herzog und Herr Torner
erfüllen vielmehr insbesondere die in Art. 8 Abs. 3 BayFwG in
Verbindung mit
§ 7 Abs. 1 Ausführungsverordnung zum BayFwG geforderten
Voraussetzungen hinsichtlich Dienstzeit und Ausbildung. Das Benehmen mit dem
Kreisbrandrat ist hergestellt.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |