Der Gemeinderat nimmt das vom Arbeitskreis Energiewende erstellte Papier „Energiestrategie“ (Stand: 15.8.2021) zur Kenntnis. Die Erarbeitung des weiteren Vorgehens wird an den Klima-, Energie- und Umweltausschuss in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Energiewende übertragen.
Ab dem Jahr 2022 wird das Controlling alle zwei Jahre durchgeführt und damit die bis dato durchgeführte vierjährige Fortschrittsprüfung geändert.
Mit Email vom 15.08.2021 reicht die EWB ein Papier ein, welches eine Anpassung der Energiestrategie der Gemeinde Bubenreuth an die Beschlüsse der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung vorsieht.
I. Das
Klimaschutzgesetz der Bundesregierung kann nicht unmittelbar auf die
Gebietskörperschaft der Gemeinde Bubenreuth angewendet werden.
Wer ist Adressat des Klimaschutzziels der Bundesregierung?
Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045
klimaneutral ist, also fünf Jahre früher als ursprünglich geplant.
„Klimaneutral“ bedeutet als Konsequenz, dass nur noch so viel Treibhausgas
ausgestoßen wird, wie von der Natur wieder aufgenommen werden kann.
Damit wird erstmalig ein negatives Klimaziel gesetzlich festgeschrieben: Nach
dem Jahr 2045 sollen demnach negative Emissionen erreicht werden. Im neuen
Gesetz sind Emissions-Minderungsziele für die 20er- und 30er-Jahre festgelegt.
Emissions-Reduktionsziele (im Vergleich zu 1990):
bis 2030: Reduktion um 65 Prozent
bis 2035: Reduktion um 77 Prozent
bis 2040: Reduktion um 88 Prozent
bis 2045: Reduktion um 100 Prozent
Ursprünglich war geplant, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Deutschland hatte sich bisher an den EU-Klimazielen orientiert und kein eigenes
nationales Ziel für die Klimaneutralität festgelegt.
Das Klimaschutzgesetz differenziert zwischen sechs Wirtschaftssektoren:
Energie, Industrie, Gebäude, Abfall, Verkehr und Landwirtschaft.
Für jeden Sektor werden jährliche Emissions-Obergrenzen für die Jahre 2020
bis 2030 vorgesehen. Diese wurden weiter gesenkt. Die größten Reduktionen
werden der Energiewirtschaft und der Industrie abverlangt – das sind die
Sektoren mit den höchsten Emissionen.
Bis 2030 soll der Energiesektor ein Drittel mehr CO2 einsparen als
ursprünglich geplant.
Für die Industrie und den Verkehr wird der Zielwert ebenfalls gesenkt.
Für den Gebäudesektor verringert sich die zulässige Emissionsmenge im Jahr 2030 von 70 auf 67 Millionen Tonnen, für die Landwirtschaft von 58 auf 56 Millionen Tonnen.
Im Abfallsektor bleibt es bei dem Zielwert von
5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent am Ende des Jahrzehnts.
Ein Sofortprogramm der Bundesregierung mit
einem Volumen von 8 Milliarden Euro vorwiegend für 2022 soll die Umsetzung der
neuen Klimaschutzziele unterstützen. Laut der Haushaltsplanung des
Bundesfinanzministeriums, die am 23. Juni vom Kabinett beschlossen wurde, sind
5,5 Milliarden Euro für die Aufstockung der Förderung energetischer
Gebäudesanierung vorgesehen, zudem 1,07 Milliarden Euro für den Verkehrsbereich
und 0,86 Milliarden Euro für Klimaschutz im Sektor Industrie. Dazu kommen
weitere Mittel aus dem Energie- und Klimafonds. Die Maßnahmen müssen ebenso wie
der Haushalt 2022 vom nächsten Bundestag beschlossen werden.
Eingesetzt werden sollen die Mittel auch für
die Mobilität: unter anderem für neue Radwege, die Digitalisierung der
Schienenwege und neue Schnelladestationen. Außerdem soll verstärkt am Ausbau
von Bus- und Bahnverbindungen gearbeitet werden sowie eine Reform der
Kfz-Steuer geben.
Wichtige Punkte zum Erreichen der Klimaziele
sind zudem ein höherer CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne CO2,
ein neuer Zeitplan zum Kohleausstieg und neue Ausbauziele für Erneuerbare
Energien. Das Energie- und Klimapaket, auf das sich die Koalition am 21. Juni
geeinigt hat, sieht vor, für 2022 die Ausschreibungsmengen für neue
Windkraftanlagen an Land um 1,1 Gigawatt auf vier Gigawatt und für Solaranlagen
um 4,1 Gigawatt auf sechs Gigawatt anzuheben. Weitere Erleichterungen betreffen
den Bereich neuer Solaranlagen sowie den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft.
Neu im Gesetz ist auch ein Paragraf zur
Klimawirkung natürlicher Ökosysteme, die im Einklang mit Natur- und Artenschutz
gestärkt werden soll. Unter anderem durch die Renaturierung von Mooren soll bis
2030 ein Minderungseffekt von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erreicht
werden, bis 2040 von 35 Millionen Tonnen und bis 2045 von mindestens 40
Millionen Tonnen.
II. Die EWB wünscht als Zielsetzung, Bubenreuth müsse besser werden als das
Klimaziel der Bundesregierung.
Bubenreuth ist mangels Kohlekraftwerke oder vergleichbarer CO2
Emittenten auf ihrem Gemeindegebiet bereits „besser“ als so manche
Gebietskörperschaft in der Bundesrepublik.
Diese Forderung, besser als die Bundesregierung zu werden, ist auch deswegen
problematisch, da der Art 28 Abs. 2 GG der Gemeinde kein Mandat für
überörtliche Aufgaben oder allgemeinpolitische Betätigung hat.
Der Gesetzesvorbehalt in
Art. 28 GG stellt klar, dass
Bundes- und Landesgesetze
sowie unmittelbar geltende EU-Richtlinien der kommunalen Selbstverwaltung
Grenzen setzen.
III. Die Bayerische
Klimaschutzoffensive sieht im Aufgabenbereich des Freistaates Bayern folgende
Verpflichtungen (Zehn-Punkte-Plan) vor: siehe Link Bayerisches Klimaschutzgesetz
(bayern.de), aus dem nachfolgend zitiert wird:
1. Umbau des Waldes:
Bayerns Staatswald wird zum Klimawald der Zukunft. In den kommenden fünf Jahren
werden 30 Millionen Bäume im Staatswald gepflanzt. Dazu kommen
Forschungsprogramme für klimatolerante Bäume und die Stärkung der
Klimaforschung in den bayerischen Nationalparks.
2. Renaturierung der
Moore:
Neben dem Masterplan Moore und Auwald startet ein neues Moorwaldprogramm mit 147 Maßnahmen im Staatswald sowie ein neues Moorbauernprogramm. Ziele sind der Erhalt und die Renaturierung der Moore in Bayern. Hierfür ist die Förderung moorverträglicher Bewirtschaftungsformen auf 20.000 Hektar Fläche bis zum Jahr 2029 vorgesehen.
3. Schutz des
Wassers:
Die Auenlandschaften sind ein riesiger Kohlenstoffdioxid (CO2)-Speicher. Um sie zu schützen, wird an der Donau bei Neuburg ein 2000 Hektar großes Auwald-Schutzgebiet ausgewiesen. Hinzu kommt der „Aktionsplan Bewässerung“ für ein zukunftsfähiges Niedrigwasser-, Trockenheits- und Dürremanagement.
4. Klimaschonende Landwirtschaft,
Ökolandbau und Ernährung:
Der Ökolandbau soll in Bayern bis zum Jahr 2030 auf dann insgesamt 938.000 Hektar ausgebaut werden. Zudem wird die Forschung zur klimaangepassten und klimaschonenden Landwirtschaft intensiviert.
5. Innovationen:
In Augsburg wird ein neues Zentrum für Klimaresilienz und Klimaforschung eingerichtet. Zudem wird das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern zum „Clean Tech-Hub für Kreislaufwirtschaft der Zukunft“ ausgebaut.
6.
Energie:
In Bayern gilt Vorfahrt für
erneuerbare Energien. Bayern stärkt die Energiewende. In den bayerischen Staatswäldern
sollen etwa 100 neue Windkraftanlagen entstehen, ein Energieeffizienzfonds wird
eingerichtet und das 10.000-Häuser-Programm ausgeweitet.
7. Umweltbewusste
Mobilität:
Bayern verstärkt die Anreize für eine stärkere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Durch die Erhöhung der ÖPNV-Zuweisungen trägt Bayern zum Ausbau des Netzes bei. Zudem soll das 365-Euro-Jugendticket für Schüler und Auszubildende die Attraktivität stärken.
8.
Verstärkte Klimaarchitektur:
In Zukunft muss Klimaschutz vermehrt beim Städtebau mitgedacht werden. Die neue Umweltinitiative „Stadt. Klima. Natur“ soll dafür innovative Impulse für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Stadt geben. Zudem werden städtebauliche Modellprojekte zu einem energieeffizienten Städtebau von der Staatsregierung gefördert.
9. Mehr Holzbau:
Holz ist eine wertvolle Ressource, die verstärkt bei Bauvorhaben im staatlichen Hochbau genutzt werden soll. Neben der Förderung von Leuchtturmprojekten wird die Forschung für innovative Holzbauweise in Bayern gestärkt.
10. Klimaneutralität von Staat und Kommunen:
Der Staat hat eine Vorbildrolle beim Klimaschutz. Die bayerische Staatsverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein. Um das Ziel zu erreichen, sollen auf staatlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen errichtet beziehungsweise nachgerüstet werden. Zudem wird das Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ erhöht.
Zusammenfassung:
Analog heruntergebrochen auf die Kommune als Vorbild bedeutet dies, dass auf die kommunalen Liegenschaften PV-Anlagen errichtet werden sollen und die energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Fokus steht.
Hieran arbeitet die Gemeinde Bubenreuth bereits und ebenso am Thema Nahwärmenetz, soweit dies einzelfallbezogen realisierbar ist.
Kommunal können also nur solche Angelegenheiten geregelt werden, die noch nicht durch ein Gesetz geregelt sind oder bei denen die Gesetze Spielräume für die lokale Ausgestaltung lassen, siehe Art 57 GO Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und Art 58 GO Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Der Gemeinderat hat sich bereits 2011 mit einem Beschluss freiwillig dazu
bereit erklärt, den Klimaschutz zu verfolgen.
Der Gemeinderat hat sich bereits 2016 dazu bereit erklärt, den
Energienutzungsplan nach vorhandenen Möglichkeiten zu vollziehen, ebenso im
Jahre 2018 die Fortschreibung des Energienutzungsplans.
Der Energienutzungsplan schlägt konkrete Maßnahmen vor, die bereits Richtschnur
für den Gemeinderat und seine Aufträge an die Verwaltung sind.
Der Gemeinderat hat im Juli mit Wirkung zum 1. September 2021 die Kommunalen
Förderprogramme zur Biodiversität und CO2-Einsparung mit einem Haushaltsvolumen
von 100.000 Euro verabschiedet. Tatsächlich liegen die Fördermaßnahmen an sich
auch bereits außerhalb der einer Gemeinde obliegenden Pflichtaufgaben. Zu
beachten ist hierbei, dass dieser Betrag eine rein freiwillige Leistung der
Gemeinde ist und nur nachrangig nach den kommunalen Pflichtaufgaben im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden kann.
Hier leistet die Gemeinde Bubenreuth mehr als es die Pflichtaufgaben
ermöglichen.
GRM Karl stellt den Antrag, einem der anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Energiewende das Rederecht zu erteilen, um das erarbeitete Papier zur Anpassung der Energiestrategie der Gemeinde Bubenreuth vorzustellen. Der Vorsitzende erteilt Wolfgang Friedrich das Rederecht.
Wolfgang Friedrich verweist darauf, dass vor 20 Jahren der
Beschluss über die Energieautarkie der Gemeinde Bubenreuth gefasst worden war.
2017 war der Energienutzungsplan verabschiedet und anschließend das
Strategiepapier zur Energiewende Bubenreuth beschlossen worden. Im Jahr 2020
wurde die Fortschreibung des Energienutzungsplanes verabschiedet und nun soll
dieses Papier fortgeschrieben werden. Er erläutert die dem Gemeinderat zur
Beratung empfohlenen Vorschläge des Arbeitskreises Energiewende.
Der Gemeinderat möchte die Energiestrategie zur Energiewende Bubenreuth weiterverfolgen, schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung jedoch nicht an.
Anschließend fasst der Gemeinderat nachfolgenden, geänderten
Anwesend: |
15 |
/ mit |
11 |
gegen |
3 |
Stimmen |
(GRM Krieger ist bei der Abstimmung nicht anwesend.)