Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Der Gemeinderat nimmt das vom Arbeitskreis Energiewende erstellte Papier „Energiestrategie“ (Stand: 15.8.2021) zur Kenntnis. Die Erarbeitung des weiteren Vorgehens wird an den Klima-, Energie- und Umweltausschuss in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Energiewende übertragen.

 

Ab dem Jahr 2022 wird das Controlling alle zwei Jahre durchgeführt und damit die bis dato durchgeführte vierjährige Fortschrittsprüfung geändert.



 

 


Mit Email vom 15.08.2021 reicht die EWB ein Papier ein, welches eine Anpassung der Energiestrategie der Gemeinde Bubenreuth an die Beschlüsse der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung vorsieht.

 

I.  Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung kann nicht unmittelbar auf die Gebietskörperschaft der Gemeinde Bubenreuth angewendet werden.

Wer ist Adressat des Klimaschutzziels der Bundesregierung?


Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral ist, also fünf Jahre früher als ursprünglich geplant.

 
„Klimaneutral“ bedeutet als Konsequenz, dass nur noch so viel Treibhausgas ausgestoßen wird, wie von der Natur wieder aufgenommen werden kann.


Damit wird erstmalig ein negatives Klimaziel gesetzlich festgeschrieben: Nach dem Jahr 2045 sollen demnach negative Emissionen erreicht werden. Im neuen Gesetz sind Emissions-Minderungsziele für die 20er- und 30er-Jahre festgelegt.

 

Emissions-Reduktionsziele (im Vergleich zu 1990):
bis 2030: Reduktion um 65 Prozent

bis 2035: Reduktion um 77 Prozent

bis 2040: Reduktion um 88 Prozent

bis 2045: Reduktion um 100 Prozent


Ursprünglich war geplant, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Deutschland hatte sich bisher an den EU-Klimazielen orientiert und kein eigenes nationales Ziel für die Klimaneutralität festgelegt.


Das Klimaschutzgesetz differenziert zwischen sechs Wirtschaftssektoren:
Energie, Industrie, Gebäude, Abfall, Verkehr und Landwirtschaft.


Für jeden Sektor werden jährliche Emissions-Obergrenzen für die Jahre 2020 bis 2030 vorgesehen. Diese wurden weiter gesenkt. Die größten Reduktionen werden der Energiewirtschaft und der Industrie abverlangt – das sind die Sektoren mit den höchsten Emissionen.


Bis 2030 soll der Energiesektor ein Drittel mehr CO2 einsparen als ursprünglich geplant.
Für die Industrie und den Verkehr wird der Zielwert ebenfalls gesenkt.

 

Für den Gebäudesektor verringert sich die zulässige Emissionsmenge im Jahr 2030 von 70 auf 67 Millionen Tonnen, für die Landwirtschaft von 58 auf 56 Millionen Tonnen.

 

Im Abfallsektor bleibt es bei dem Zielwert von 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent am Ende des Jahrzehnts.

 

Ein Sofortprogramm der Bundesregierung mit einem Volumen von 8 Milliarden Euro vorwiegend für 2022 soll die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele unterstützen. Laut der Haushaltsplanung des Bundesfinanzministeriums, die am 23. Juni vom Kabinett beschlossen wurde, sind 5,5 Milliarden Euro für die Aufstockung der Förderung energetischer Gebäudesanierung vorgesehen, zudem 1,07 Milliarden Euro für den Verkehrsbereich und 0,86 Milliarden Euro für Klimaschutz im Sektor Industrie. Dazu kommen weitere Mittel aus dem Energie- und Klimafonds. Die Maßnahmen müssen ebenso wie der Haushalt 2022 vom nächsten Bundestag beschlossen werden.

 

Eingesetzt werden sollen die Mittel auch für die Mobilität: unter anderem für neue Radwege, die Digitalisierung der Schienenwege und neue Schnelladestationen. Außerdem soll verstärkt am Ausbau von Bus- und Bahnverbindungen gearbeitet werden sowie eine Reform der Kfz-Steuer geben.

 

Wichtige Punkte zum Erreichen der Klimaziele sind zudem ein höherer CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne CO2, ein neuer Zeitplan zum Kohleausstieg und neue Ausbauziele für Erneuerbare Energien. Das Energie- und Klimapaket, auf das sich die Koalition am 21. Juni geeinigt hat, sieht vor, für 2022 die Ausschreibungsmengen für neue Windkraftanlagen an Land um 1,1 Gigawatt auf vier Gigawatt und für Solaranlagen um 4,1 Gigawatt auf sechs Gigawatt anzuheben. Weitere Erleichterungen betreffen den Bereich neuer Solaranlagen sowie den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft.

 

Neu im Gesetz ist auch ein Paragraf zur Klimawirkung natürlicher Ökosysteme, die im Einklang mit Natur- und Artenschutz gestärkt werden soll. Unter anderem durch die Renaturierung von Mooren soll bis 2030 ein Minderungseffekt von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erreicht werden, bis 2040 von 35 Millionen Tonnen und bis 2045 von mindestens 40 Millionen Tonnen.


 
II. Die EWB wünscht als Zielsetzung, Bubenreuth müsse besser werden als das Klimaziel der Bundesregierung.


Bubenreuth ist mangels Kohlekraftwerke oder vergleichbarer CO2 Emittenten auf ihrem Gemeindegebiet bereits „besser“ als so manche Gebietskörperschaft in der Bundesrepublik.

Diese Forderung, besser als die Bundesregierung zu werden, ist auch deswegen problematisch, da der Art 28 Abs. 2 GG der Gemeinde kein Mandat für überörtliche Aufgaben oder allgemeinpolitische Betätigung hat.

Der Gesetzesvorbehalt in Art. 28 GG stellt klar, dass Bundes- und Landesgesetze sowie unmittelbar geltende EU-Richtlinien der kommunalen Selbstverwaltung Grenzen setzen.

 

III. Die Bayerische Klimaschutzoffensive sieht im Aufgabenbereich des Freistaates Bayern folgende Verpflichtungen (Zehn-Punkte-Plan) vor: siehe Link Bayerisches Klimaschutzgesetz (bayern.de), aus dem nachfolgend zitiert wird:

 

 

1. Umbau des Waldes: 
Bayerns Staatswald wird zum Klimawald der Zukunft. In den kommenden fünf Jahren werden 30 Millionen Bäume im Staatswald gepflanzt. Dazu kommen Forschungsprogramme für klimatolerante Bäume und die Stärkung der Klimaforschung in den bayerischen Nationalparks.

 

2. Renaturierung der Moore:

Neben dem Masterplan Moore und Auwald startet ein neues Moorwaldprogramm mit 147 Maßnahmen im Staatswald sowie ein neues Moorbauernprogramm. Ziele sind der Erhalt und die Renaturierung der Moore in Bayern. Hierfür ist die Förderung moorverträglicher Bewirtschaftungsformen auf 20.000 Hektar Fläche bis zum Jahr 2029 vorgesehen.

 

3. Schutz des Wassers:

Die Auenlandschaften sind ein riesiger Kohlenstoffdioxid (CO2)-Speicher. Um sie zu schützen, wird an der Donau bei Neuburg ein 2000 Hektar großes Auwald-Schutzgebiet ausgewiesen. Hinzu kommt der „Aktionsplan Bewässerung“ für ein zukunftsfähiges Niedrigwasser-, Trockenheits- und Dürremanagement.


4. Klimaschonende Landwirtschaft, Ökolandbau und Ernährung:

Der Ökolandbau soll in Bayern bis zum Jahr 2030 auf dann insgesamt 938.000 Hektar ausgebaut werden. Zudem wird die Forschung zur klimaangepassten und klimaschonenden Landwirtschaft intensiviert.

 

5. Innovationen:

In Augsburg wird ein neues Zentrum für Klimaresilienz und Klimaforschung eingerichtet. Zudem wird das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern zum „Clean Tech-Hub für Kreislaufwirtschaft der Zukunft“ ausgebaut.

 

6. Energie:

In Bayern gilt Vorfahrt für erneuerbare Energien. Bayern stärkt die Energiewende. In den bayerischen Staatswäldern sollen etwa 100 neue Windkraftanlagen entstehen, ein Energieeffizienzfonds wird eingerichtet und das 10.000-Häuser-Programm ausgeweitet.

7. Umweltbewusste Mobilität:

Bayern verstärkt die Anreize für eine stärkere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Durch die Erhöhung der ÖPNV-Zuweisungen trägt Bayern zum Ausbau des Netzes bei. Zudem soll das 365-Euro-Jugendticket für Schüler und Auszubildende die Attraktivität stärken.

 

8. Verstärkte Klimaarchitektur:

In Zukunft muss Klimaschutz vermehrt beim Städtebau mitgedacht werden. Die neue Umweltinitiative „Stadt. Klima. Natur“ soll dafür innovative Impulse für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Stadt geben. Zudem werden städtebauliche Modellprojekte zu einem energieeffizienten Städtebau von der Staatsregierung gefördert.

 

9. Mehr Holzbau:

Holz ist eine wertvolle Ressource, die verstärkt bei Bauvorhaben im staatlichen Hochbau genutzt werden soll. Neben der Förderung von Leuchtturmprojekten wird die Forschung für innovative Holzbauweise in Bayern gestärkt.

 

10. Klimaneutralität von Staat und Kommunen:

Der Staat hat eine Vorbildrolle beim Klimaschutz. Die bayerische Staatsverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein. Um das Ziel zu erreichen, sollen auf staatlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen errichtet beziehungsweise nachgerüstet werden. Zudem wird das Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ erhöht.

 

Zusammenfassung:

 

Analog heruntergebrochen auf die Kommune als Vorbild bedeutet dies, dass auf die kommunalen Liegenschaften PV-Anlagen errichtet werden sollen und die energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Fokus steht.

 

Hieran arbeitet die Gemeinde Bubenreuth bereits und ebenso am Thema Nahwärmenetz, soweit dies einzelfallbezogen realisierbar ist.

 

Kommunal können also nur solche Angelegenheiten geregelt werden, die noch nicht durch ein Gesetz geregelt sind oder bei denen die Gesetze Spielräume für die lokale Ausgestaltung lassen, siehe Art 57 GO Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und Art 58 GO Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.


Der Gemeinderat hat sich bereits 2011 mit einem Beschluss freiwillig dazu bereit erklärt, den Klimaschutz zu verfolgen.

 
Der Gemeinderat hat sich bereits 2016 dazu bereit erklärt, den Energienutzungsplan nach vorhandenen Möglichkeiten zu vollziehen, ebenso im Jahre 2018 die Fortschreibung des Energienutzungsplans.


Der Energienutzungsplan schlägt konkrete Maßnahmen vor, die bereits Richtschnur für den Gemeinderat und seine Aufträge an die Verwaltung sind.


Der Gemeinderat hat im Juli mit Wirkung zum 1. September 2021 die Kommunalen Förderprogramme zur Biodiversität und CO2-Einsparung mit einem Haushaltsvolumen von 100.000 Euro verabschiedet. Tatsächlich liegen die Fördermaßnahmen an sich auch bereits außerhalb der einer Gemeinde obliegenden Pflichtaufgaben. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Betrag eine rein freiwillige Leistung der Gemeinde ist und nur nachrangig nach den kommunalen Pflichtaufgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden kann.


Hier leistet die Gemeinde Bubenreuth mehr als es die Pflichtaufgaben ermöglichen.

 

GRM Karl stellt den Antrag, einem der anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Energiewende das Rederecht zu erteilen, um das erarbeitete Papier zur Anpassung der Energiestrategie der Gemeinde Bubenreuth vorzustellen. Der Vorsitzende erteilt Wolfgang Friedrich das Rederecht.

 

Wolfgang Friedrich verweist darauf, dass vor 20 Jahren der Beschluss über die Energieautarkie der Gemeinde Bubenreuth gefasst worden war. 2017 war der Energienutzungsplan verabschiedet und anschließend das Strategiepapier zur Energiewende Bubenreuth beschlossen worden. Im Jahr 2020 wurde die Fortschreibung des Energienutzungsplanes verabschiedet und nun soll dieses Papier fortgeschrieben werden. Er erläutert die dem Gemeinderat zur Beratung empfohlenen Vorschläge des Arbeitskreises Energiewende.

 

Der Gemeinderat möchte die Energiestrategie zur Energiewende Bubenreuth weiterverfolgen, schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung jedoch nicht an.

 

Anschließend fasst der Gemeinderat nachfolgenden, geänderten

 

 

 


Anwesend:

15

/ mit

11

gegen

3

Stimmen

(GRM Krieger ist bei der Abstimmung nicht anwesend.)