Sitzung: 13.07.2021 Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Das Vorhaben
befindet sich im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Bubenreuth Nord. Die
Vorgaben des § 34 BauGB werden eingehalten, da sich das Bauvorhaben nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung grundsätzlich gesichert ist. Auch werden die Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt; das Ortsbild wird nicht
beeinträchtigt.
Nachdem die GRZ mit 0,71 erhöht
ist, wird seitens des Gremiums Wert daraufgelegt, dass gemäß Art. 7 BayBO die nicht mit Gebäuden
oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen des Baugrundstücks
wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und qualifiziert zu begrünen und
zu bepflanzen sind.
Auf
Grund der erhöhten Versiegelung ist vom Bauherrn ein Entwässerungsplan
vorzulegen, bei dem ersichtlich ist, dass das von den Dachflächen des
Hauptgebäudes und der Scheune abfließende Oberflächenwasser in einer
Stauraumzisterne gefasst und zwischengespeichert zur Gartenbewässerung genutzt
oder gedrosselt dem öffentlichen Kanal zugeführt wird.
Nach den Vorgaben
der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind 14 Stellplätze notwendig,
nur 11 davon können auf dem Baugrundstück selbst hergestellt werden. Die
fehlenden 3 Stellplätze werden gem. § 6 i.V. mit § 7 Stellplatz- und
Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth abgelöst.
Grundsätzlich erachtet
das Gremium die Positionierung der zwei nördlichen Stellplätze wegen ihrer
direkten Zufahrt in die Kreisstraße als problematisch und bittet daher um
Beteiligung des Tiefbauamts sowie des Sachgebietes Verkehrswesen.
Das Gremium bevorzugt
statt dieser zwei Stellplätze die Errichtung eines Doppelparkers mit einer zentralen
Zufahrt von der Binsenstraße auf Höhe der im Lageplan dargestellten Ziffer 36.
Aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind die Garagentore mangels
ausreichenden Stauraums vor der Garage mit einem fernbedienbaren elektrischen
Tor oder alternativ torlos auszustatten.
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses und zum Umbau einer
Scheune auf dem Grundstück Fl.-Nr. 36, Hauptstraße 4, wird erteilt.
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die mögliche Bebauung richtet sich deshalb nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde weist das Baugrundstück als Dorfgebiet (MD) aus.
Die Vorgaben des § 34 BauGB werden nach Meinung der Verwaltung eingehalten, da sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die berechnete GRZ liegt mit 0,34 (0,71) über der nach § 17 BauNVO zulässigen Obergrenze von 0,6. Allerdings greifen hier die in der BauNVO selbst vorgesehenen Ausnahmetatbestände, so dass die GRZ – da unter dem Maximum von 0,8 liegend eingehalten wird. Die GFZ mit 0,97 liegt unter der zulässigen Obergrenze von 1,2. Die Grenzabstände werden eingehalten, sonstige nachbarschützende Vorschriften werden, so weit erkennbar, nicht verletzt. Nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung wären 14 Stellplätze notwendig, nur 11 davon können auf dem Baugrundstück selbst hergestellt werden, die fehlenden 3 Stellplätze sollen abgelöst werden.
Auf dem Baugrundstück befindet sich eine ortsbildprägende alte Eiche. Diese Eiche möchte die Gemeinde auf jeden Fall erhalten. Da auch die Fahrbahn- und Gehwegsituation in diesem Bereich der Hauptstraße verbessert werden soll, wurden von dem Grundstück Fl.-Nr. 36 ca. 50,5 m² an die Gemeinde verkauft (Notarvertrag ist bereits abgeschlossen). So kann zum einen der Bestand der alten Eiche gesichert und zum anderen die Gehweg- und Straßensituation in diesem Bereich nach den Vorstellungen der Gemeinde ertüchtigt werden. Die jetzt vorgelegte Tekturplanung berücksichtigt diesen Umstand bereits. Das gemeindliche Einvernehmen sollte daher erteilt werden.
Anwesend: |
6 |
/ mit |
5 |
gegen |
1 |
Stimmen |