Beschluss:
Satzungsbeschluss
Der
Gemeinderat von Bubenreuth beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5/30
in der Fassung vom 20.07.2021 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan in der
Fassung vom 18.05.2021 nach Maßgabe der heute beschlossenen redaktionellen
Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Florian
Reichel von der Deutschen Reihenhaus AG, Nürnberg, und Frau Martina Häring vom
Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, geladen.
Nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Zeit vom 28.05.2021 bis 30.06.2021 und Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, kann der Gemeinderat von
Bubenreuth den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5/30 in der Fassung vom
20.07.2021 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom
18.05.2021 nach Maßgabe der heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und
Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschließen.
Nach
kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |