Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 497/3 und 498/4, Nähe Rudelsweiherstraße, wird nicht erteilt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Vorstellungen der Gemeinde bzgl. einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet „Rudelsweiherstraße“; es fügt sich nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB ein. Die Vorgaben des – jetzt allerdings nicht mehr existierenden – Bebauungsplans „Rudelsweiherstraße“ werden nicht eingehalten und die aktuellen Planungen weichen auch erheblich vom bereits genehmigten Bauvorhaben aus dem Jahr 2019 ab. Auch ist zu befürchten, dass das gesamte Areal, zu dem der Gemeinde noch keine Planungen vorliegen, später in einer für das gesamte Umfeld unerwünscht dichten Bebauung beplant wird und so der Charakter des Baugebiets nördlich der Rudelsweiherstraße vollends verloren geht. Da im vorliegenden Fall, wenn auch erst zukünftig, mehrere Einzelgrundstücke betroffen sind (die einmal das einzelne Baugrundstück gebildet haben), wird zur Umsetzung einer Bebauung für das gesamte Areal (z.Zt. bestehend aus den Fl.-Nrn. 497, 497/2, -/3, -/4, -/5, -/6, -/677, -/678, -/884 und -/885) auf Grund der Größe und Ausdehnung die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für notwendig erachtet. In jedem Fall ist noch die Stadt Erlangen bzgl. der gesicherten Erschließung (Kanal, Wasser) mit zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach den Maßgaben des § 34 BauGB, der frühere Bebauungsplan ist gemäß Urteil vom 26.04.2018 unwirksam.

 

Bauweise und Kubatur orientieren sich im Großen und Ganzen an den sich weiter östlich und westlich anschließenden Bestandsgebäuden, allerdings liegt die Grundstücksfläche mit nur 599 m² deutlich unter der im ehemaligen Bebauungsplan als angemessen angesehenen Größe von 1200 m². Ungeachtet dessen fügt sich die geplante Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, gerade noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung kann als gesichert gelten, da das Grundstück in angemessener Breit an einer öffentlichen Erschließungsstraße anliegt und über die Stadt Erlangen an deren Entwässerungsanlage angeschlossen werden bzw. über die Stadtwerke Erlangen AG mit Wasser versorgt werden kann; die Löschwassergrundversorgung ist ebenfalls über die Stadtwerke Erlangen AG gesichert. Auch die Versorgung mit Strom, Gas, Telefon etc. ist möglich. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse scheinen gewahrt und das Ortsbild wird nicht unzumutbar beeinträchtigt. Es wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

In der ausführlichen Diskussion zeigt sich, dass nach Meinung der Bauausschussmitglieder eine Bebauung unter diesen Bedingungen nicht mit den Vorstellungen der Gemeinde bzgl. einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet „Rudelsweiherstraße“ in Einklang zu bringen ist. Das Bauvorhaben fügt sich nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB ein. Die Vorgaben des – jetzt allerdings nicht mehr existierenden – Bebauungsplans „Rudelsweiherstraße“ werden nicht eingehalten und die jetzigen Planungen weichen auch erheblich vom bereits genehmigten Bauvorhaben aus dem Jahr 2019 ab. Auch sei zu befürchten, dass das gesamte Areal, zu dem der Gemeinde noch keine Planungen vorliegen, dann in einer für das gesamte Umfeld unerwünscht dichten Bebauung beplant wird und so der Charakter des Baugebiets nördlich der Rudelsweiherstraße vollends verloren geht. Da hier, wenn auch erst zukünftig, mehrere Einzelgrundstücke betroffen sind, wird zur Umsetzung einer Bebauung für das gesamte Areal (z.Zt. bestehend aus den Fl.-Nrn. 497, 497/2, -/3, -/4, -/5, -/6, -/677, -/678, -/884 und -/885) die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für notwendig erachtet. In jedem Fall ist noch die Stadt Erlangen bzgl. der gesicherten Erschließung (Kanal, Wasser) mit zu beteiligen.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen